Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ein wesentliches Instrument in Deutschland, um die Vergütung ärztlicher Leistungen zu regeln. Sie legt die Gebührensätze fest, die Ärzte für ihre medizinischen Dienstleistungen abrechnen können. Die GOÄ hat das Ziel, angemessene und gerechte Vergütungen zu gewährleisten, sowohl für niedergelassene Ärzte als auch für Klinikärzte.

1. Einführung in die GOÄ

Die GOÄ wurde erstmals im Jahr 1968 eingeführt und basiert auf einer umfangreichen Liste von ärztlichen Leistungen. Sie umfasst verschiedene Gebührennummern, die den einzelnen Leistungen zugeordnet sind. Jede Gebührennummer hat einen bestimmten Punktwert, der mit einem Euro-Betrag multipliziert wird, um den Preis für die jeweilige Leistung zu bestimmen.

2. Zweck der GOÄ

Die GOÄ dient dazu, die Vergütung ärztlicher Leistungen zu regeln und sicherzustellen, dass Ärzte angemessen für ihre Dienstleistungen entlohnt werden. Sie berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren wie den Zeitaufwand, die Komplexität der Behandlung, das Fachgebiet des Arztes und die Infrastruktur, die für die Durchführung der Leistung erforderlich ist.

3. Anwendungsbereich der GOÄ

Die GOÄ gilt für alle Ärzte in Deutschland, unabhängig davon, ob sie in Krankenhäusern, Praxen oder anderen medizinischen Einrichtungen tätig sind. Sie findet Anwendung bei privatversicherten Patienten, Selbstzahlern und bei gesetzlich versicherten Patienten, wenn diese Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht von ihrer Krankenkasse übernommen werden.

4. Struktur der GOÄ

Die GOÄ besteht aus insgesamt sechs Teilen, die verschiedene medizinische Fachgebiete abdecken. Jeder Teil enthält eine Vielzahl von Gebührennummern und deren entsprechende Punktwerte. Die einzelnen Gebührennummern sind nach ihrem Fachgebiet und dem Umfang der Leistung geordnet.

4.1 Teil A: Allgemeine Bestimmungen

Der Teil A der GOÄ enthält allgemeine Bestimmungen, die für alle Fachgebiete gelten. Er definiert grundlegende Regeln für die Abrechnung ärztlicher Leistungen, wie z.B. die Berechnung der Punktzahlen und die Bestimmung der Steigerungsfaktoren.

4.2 Teil B: Innere Medizin

Der Teil B der GOÄ bezieht sich auf das Fachgebiet der Inneren Medizin. Er enthält Gebührennummern für diagnostische und therapeutische Leistungen, die im Rahmen der inneren Medizin erbracht werden.

4.3 Teil C: Chirurgie

Der Teil C der GOÄ umfasst die Chirurgie und enthält Gebührennummern für operative Eingriffe und chirurgische Leistungen. Hier werden verschiedene chirurgische Verfahren abgedeckt, einschließlich ambulanter und stationärer Eingriffe.

4.4 Teil D: Strahlendiagnostik und Strahlentherapie

Im Teil D der GOÄ werden Leistungen im Bereich der Strahlendiagnostik und Strahlentherapie abgedeckt. Hier finden sich Gebührennummern für radiologische Untersuchungen, bildgebende Verfahren und strahlentherapeutische Maßnahmen.

4.5 Teil E: Laboratoriumsmedizin

Der Teil E der GOÄ bezieht sich auf die Laboratoriumsmedizin. Hier werden Gebührennummern für Laboruntersuchungen und analytische Verfahren festgelegt, die zur Diagnose und Überwachung von Krankheiten eingesetzt werden.

4.6 Teil F: Physikalische Medizin und Rehabilitation

Der Teil F der GOÄ behandelt die physikalische Medizin und Rehabilitation. Er umfasst Gebührennummern für physiotherapeutische Maßnahmen, ergotherapeutische Leistungen, Elektrotherapie und andere rehabilitative Verfahren.

5. Aktualisierung der GOÄ

Die GOÄ wird regelmäßig überarbeitet, um den aktuellen medizinischen Standards und Entwicklungen gerecht zu werden. Die Bundesärztekammer und der private Krankenversicherungsverband sind für die Aktualisierung und Anpassung der Gebührenordnung zuständig. Ziel ist es, die Vergütung der ärztlichen Leistungen angemessen und zeitgemäß zu gestalten.

6. Vorteile und Herausforderungen der GOÄ

Die GOÄ bietet sowohl Ärzten als auch Patienten einige Vorteile. Für Ärzte schafft sie eine klare Struktur für die Abrechnung ihrer Leistungen und ermöglicht eine angemessene Vergütung. Patienten profitieren von transparenten Kosten und haben die Möglichkeit, hochwertige medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen.

Dennoch gibt es auch Herausforderungen im Zusammenhang mit der GOÄ. Einige Kritiker argumentieren, dass die Gebührensätze nicht immer zeitgemäß sind und eine Anpassung an die aktuellen medizinischen Entwicklungen erforderlich ist. Zudem kann die Abrechnung nach der GOÄ komplex sein und erfordert eine genaue Dokumentation und Kenntnis der Regelungen.

7. Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur GOÄ

1. Wer legt die Gebührensätze in der GOÄ fest?

Die Gebührensätze in der GOÄ werden von der Bundesärztekammer und dem privaten Krankenversicherungsverband festgelegt. Sie arbeiten gemeinsam daran, die Gebührenordnung regelmäßig zu überarbeiten und an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen.

2. Gilt die GOÄ nur für privatversicherte Patienten?

Nein, die GOÄ gilt nicht nur für privatversicherte Patienten. Obwohl sie hauptsächlich für Privatpatienten verwendet wird, können auch gesetzlich versicherte Patienten Leistungen nach der GOÄ in Anspruch nehmen, wenn diese nicht von ihrer Krankenkasse übernommen werden.

3. Wie werden die Gebühren in der GOÄ berechnet?

Die Gebühren in der GOÄ werden anhand von Gebührennummern und Punktwerten berechnet. Jede ärztliche Leistung ist einer bestimmten Gebührennummer zugeordnet, die einen Punktwert hat. Dieser Punktwert wird mit einem Euro-Betrag multipliziert, um den Preis für die Leistung zu bestimmen.

4. Kann die GOÄ von den Ärzten flexibel angewendet werden?

Ja, Ärzte haben innerhalb der festgelegten Rahmenbedingungen der GOÄ eine gewisse Flexibilität bei der Anwendung. Sie können beispielsweise Steigerungsfaktoren anwenden, um den Schwierigkeitsgrad einer Leistung zu berücksichtigen oder zusätzliche Leistungen in Rechnung stellen, wenn sie medizinisch notwendig sind.

5. Wie oft wird die GOÄ aktualisiert?

Die GOÄ wird regelmäßig überarbeitet, um den aktuellen medizinischen Entwicklungen gerecht zu werden. Die genaue Häufigkeit der Aktualisierungen kann variieren, aber es wird angestrebt, die Gebührenordnung auf dem neuesten Stand zu halten und den Bedürfnissen der Ärzte und Patienten anzupassen.