Sturzprophylaxe richtig abrechnen
Dr. med. Heiner PaschSturzfolgen führen bei älteren Menschen oftmals zu erheblichen Einschränkungen im Alltagsleben bis hin zur Bettlägerigkeit und dauerhaften Pflegebedürftigkeit. So können Sie die Prophylaxe abrechnen.
Nach Informationen des Robert Koch-Institutes (RKI) sind im Jahre 2022 23,8 Prozent der Menschen über 65 Jahre in Deutschland mindestens einmal gestürzt, bei den über 80-jährigen waren es 33,5 Prozent, bei den 65- bis 79-jährigen immerhin 19,2 Prozent. Mehrfach innerhalb eines Jahres stürzten 9,9 Prozent der über 65-Jährigen. Das sind Zahlen, die jeden Hausarzt dazu motivieren sollten, sich um eine Sturzprophylaxe bei seinen Patienten zu kümmern, dabei aber die Abrechnung auch nicht zu vergessen. Ursachen für ein erhöhtes Sturzrisiko können nicht nur geriatrische Erkrankungen sein, sondern auch kardiovaskuläre Erkrankungen mit Schwindelsymptomatik, orthopädische Leiden und vor allem auch neurologische Krankheiten.
Direkte Sturzprophylaxe
Im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ist die „Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren“ neben der Erhebung organbezogener Funktionseinschränkungen und der Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten die dritte Teilleistung des obligaten Leistungsinhalts des geriatrischen Basisassessments (GOP 03360). Beispielhaft sind hier der Timed „up & go“-Test und Tandem-Stand aufgeführt. Während das Basisassessment nur zweimal in vier Quartalen abrechenbar ist, lässt sich die geriatrische Betreuung (GOP 03362) in jedem Quartal abrechnen. Auch hier findet sich die Bedeutung der Sturzprophylaxe im Leistungsinhalt wieder: „Einleitung und/oder Koordination der Behandlung, ggf. Durchführung therapeutischer Maßnahmen zur Behandlung von geriatrischen Syndromen, z. B. Sturz, lokomotorische Probleme (z. B. Schwindel, Gangunsicherheit)“.
Beratungen und Untersuchungen
Bei der Beurteilung der Sturzgefahr ist man in der GOÄ (Gebührenordnung-Ärzte) neben Beratungen (Nrn. 1, 3, 34) auch auf die Erhebung der Fremdanamnese und die Unterweisung von Bezugspersonen (Nr. 4) angewiesen; letzteres kann auch im EBM mit der GOP 03230 abgerechnet werden. Die Mobilitätstests sind in der GOÄ nur im Rahmen der körperlichen Untersuchungen (Nrn. 5, 7, 8) abrechenbar. Häufig mitentscheidend ist die neurologische Untersuchung (Nr. 800), gelegentlich auch eine psychiatrische Untersuchung (Nr. 801).
Sonstige Leistungen
Ein wesentlicher Teil der Sturzprophylaxe ist auch für Hausärzte das Erkennen und dann Beseitigen von Stolperfallen in der gewohnten Umgebung, also in der Wohnung beziehungsweise im Eigenheim. Hierzu sollte zumindest einmal ein Hausbesuch durchgeführt werden, um nach solchen Stolperfallen zu suchen (GOP 01410/Nr. 50 + Wegegeld); eine Leistung, die eventuell auch gut an eine erfahrene MFA delegierbar ist (GOP 03062/Nr. 51). An technischen Untersuchungen für die Sturzproblematik stehen dem Hausarzt vorwiegend Möglichkeiten der kardiovaskulären Diagnostik zur Verfügung. Neben dem Ruhe-EKG (Nr. 651) sind dies die Ergometrie (GOP 03321/Nr. 652), das Langzeit-EKG (GOP 03322+03341/Nr. 659) und die Langzeit-Blutdruckmessung (GOP 03324/Nr. 654).
Wichtige Kodes nach ICD-10GM
R26. – Störungen des Ganges und der Mobilität
R26.0 Ataktischer Gang
R26.1 Paretischer Gang
R26.2 Gehbeschwerden, anderenorts nicht klassifiziert
R26.3 Immobilität
R26.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen des Ganges und der Mobilität
R27. – Sonstige Koordinationsstörungen
R27.0 Ataxie, nicht näher bezeichnet
R27.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Koordinationsstörungen