Testung auf SARS-CoV-2 korrekt abrechnen
A&W RedaktionBei gesetzlich Versicherten mit COVID-19-Symptomen wird der Test nach EBM abgerechnet. Bei allen anderen ohne Symptome gilt die Coronavirus-Testverordnung samt der Honorarregelung.
Bei gesetzlich Versicherten mit COVID-19-Symptomen wird der Test nach EBM abgerechnet. Bei allen anderen ohne Symptome gilt die Coronavirus-Testverordnung samt der Honorarregelung.