Was bei der ärztlichen Honorarabrechnung bei Polizeibeamten und Co. zu beachten ist
Dr. jur. Alex JanzenUnter den sonstigen Kostenträgern werden Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts verstanden, die ärztliche Leistungen für bestimmte Personenkreise nach gesonderten Vorschriften vergüten. Im Regelfall sind es Personen, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu den betreffenden Körperschaften oder Anstalten stehen und aus diesem Dienstverhältnis einen Anspruch auf Übernahme von Krankheits- oder Behandlungskosten für sich und ihre Angehörige haben.
Dr. jur. Alex Janzen
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Alex Janzen