Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Zahlreiche Patienten werden von ihrem Recht auf Kassenwechsel Gebrauch machen, und das spüren in diesen Wochen auch die Arztpraxen. Eine Broschüre der KV Berlin, aus der wir zitieren, gibt Orientierung, worauf Praxisinhaber in diesem Zusammenhang besonders achten müssen.

Selektivverträge und DMPs

Am wichtigsten sind die Neueinschreibungen für kassenwechselnde Patienten, die an einem oder mehreren DMP teilnehmen. Eine Neueinschreibung in das DMP ist zwingend erforderlich, denn die Teilnahme bei der alten Kasse endet mit dem Kassenwechsel. Das heißt: für DMP-Patienten wird eine neue Teilnahmeerklärung des Arztes und des Versicherten benötigt. Ebenso ist eine neue Erstdokumentation zu erstellen. Bitte beachten Sie: Es gibt bereits erste Fälle, in denen eine Kasse mit Honorarrückforderungen auf abgerechnete Leistungen reagiert hat, weil die formellen Teilnahmebestätigungen noch nicht vorlagen.

Für Patienten, die an einem Selektivvertrag teilnehmen und die Kasse wechseln, endet diese Teilnahme ebenfalls mit dem Wechsel. Es ist dann zu prüfen, ob die neue Kasse eventuell auch an einem entsprechenden Selektivvertrag teilnimmt. Dann kann eine neue Teilnahme erklärt werden. Eine Abrechnung von Selektivvertragsleistungen ist immer davon abhängig, ob die aktuelle Kasse am Selektivvertrag teilnimmt.

Genehmigungen / Verordnungen

Leistungen, für die der Versicherte eine Kassengenehmigung benötigt, müssen bei der neuen Kasse genehmigt werden. Das gilt nur für die bis zum Wechsel nicht „verbrauchte“ Menge bzw. den nach dem Wechsel noch bestehenden Bedarf. Für folgende Leistungen sind eventuell neue Genehmigungen nötig:

  • Heilmittel: Langfrist- und Verordnungen außerhalb des Regelfalles
  • Anträge auf Übernahme der Kosten für Arzneimittel im Off-Label-Use
  • Verordnungen von Rehabilitationsmaßnahmen, Reha-Sport sowie Funktionstraining
  • Bewilligungsbescheid Psychotherapie: Hier ist ein Anschreiben des Therapeuten an die neue Kasse wegen der Übernahme der Reststunden erforderlich
  • Verordnungen häuslicher Krankenpflege
  • Verordnungen für verliehene (Gehhilfen, Pflegebetten etc.) oder noch nicht hergestellte/ausgelieferte Hilfsmittel (Kompressionsstrümpfe, Einlagen usw.)
  • Verordnung von SAPV

Problemfall Überweisungen

Bei Kassenwechsel verlieren Überweisungen, welche im Folgequartal verwendet werden können, ihre Gültigkeit und müssen neu ausgestellt sowie die neue Kasse des Patienten angegeben werden.