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Corona-News

Die Praxen hätten jahrzehntelang Erfahrungen mit den Grippeimpfungen gesammelt, die auch jeweils in kurzen Zeiträumen in großem Umfang erfolgten, betonte er gegenüber NDR Info (07.03.2021). Alles hänge nun davon ab, dass ausreichend Impfstoff geliefert werde.

In den kommenden zwei bis drei Wochen seien die Kassenärztlichen Vereinigungen damit beschäftigt, die Verteilung an die Praxen zu organisieren. Die Entscheidung über die Impfreihenfolge können die Haus- und Fachärzte selbst treffen. Sie wüssten am besten, welche ihrer Patienten besonders gefährdet seien, so Reinhardt.

Gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe (07.03.2021) sprach sich BÄK-Präsident Reinhardt dafür aus, bei einer wachsenden Zahl von Geimpften und einem stabilen Rückgang an Neuinfektionen Corona-Einschränkungen schrittweise zurückzunehmen: „Mit der steigenden Durchimpfungsrate in der Bevölkerung wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Zahl der Neuinfektionen sukzessive zurückgehen“, erklärte er. Wenn sich diese Entwicklung verstetige, könnten und sollten die weitreichenden Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte und der Bewegungsfreiheit schrittweise zurückgefahren werden. Das sei nicht nur aus rechtstaatlichen Erwägungen erforderlich, sondern auch medizinisch dringend geboten, um weitere negative psychische und somatische Kollateraleffekte der Eindämmungsmaßnahmen zu vermeiden.

BÄK sieht Limitierung von kostenlosen Schnelltestangeboten skeptisch

Skeptisch sieht die Bundesärztekammer die geplante Limitierung der kostenlosen Schnelltests auf lediglich einen pro Woche und Bürger. Das werde kaum ausreichen, um die kommenden Öffnungsschritte mit der dafür notwendigen Sicherheit zu flankieren, so die BÄK. Gerade an Schulen und Kitas würden mindestens zwei Tests benötigt werden, um Betreuungsangebote und Wechselunterricht für alle Altersstufen sicher anbieten zu können.

Darüber hinaus spricht sich die Bundesärztekammer für Änderungen der Vergütungsregelung aus. „Die Staffelung der Vergütungsbeträge und die damit einhergehende Absenkung der Honorierung ab dem 1. Mai 2021 kann aufgrund einer fehlenden kalkulatorischen Begründung nicht nachvollzogen werden. Die Bundesärztekammer fordert daher die Beibehaltung der ursprünglichen Vergütungshöhen ohne Absenkung“, heißt es in der Stellungnahme.