Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Corona-News

Deutschlands Arztpraxen befinden sich angesichts der Bedrohung durch Corona im Krisenmodus – in doppelter Hinsicht: Neben die gesundheitlichen Risiken für Praxisinhaber und ihre Mitarbeiter treten auch wirtschaftliche Gefahren. Viele Praxen sind von finanziellen Engpässen bedroht. Niedergelassene Ärzte sollten nun schnell handeln, um kurzfristig ihre Liquidität zu wahren. Dabei gibt es drei konkrete Schritte, mit denen sie ihre Praxis wirtschaftlich schützen sollten.

Eine Übersicht der folgenden Schritte zum wirtschaftlichen Schutz von Arztpraxen finden Sie hier: https://monetaris.de/corona-hilfe-fuer-aerzte-3-schritte-mit-denen-aerzte-ihre-praxis-wirtschaftlich-schuetzen/. Dort werden die aktuellen Handlungsempfehlungen täglich aktualisiert.

1. Stundungsanträge und Finanzierungen

Ärzte können bei ihrem zuständigen Finanzamt die Herabsetzung und sogar zinslose Stundung von fälligen Steuern beantragen. Dies hat das Bundesfinanzministerium jüngst in einem Schreiben angekündigt. Auch die Stundung von Beiträgen ans ärztliche Versorgungswerk, die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und weitere Stellen ist möglich. Hier sollten Praxisinhaber ebenfalls entsprechende Anträge stellen. Eine weitere Unterstützung wird durch Finanzierungen möglich. Ärzte können sich an eine Bank wenden und von speziellen Finanzierungsinstrumenten zur Bekämpfung der Corona-Krise profitieren.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat verkündet, auch Freiberufler mit Finanzspritzen zu versorgen. Konkret handelt es sich um eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten und 15.000 Euro im Falle von maximal 10 Mitarbeitern. Es braucht keine großen Rechenkünste, um zu erkennen, dass diese Summen nicht viel mehr als ein Zeichen sind. Dennoch sollten Ärzte solche Hilfe in Anspruch nehmen.

Auch auf Landesebene ist man aktiv geworden und hat spezielle Hilfsprogramme eingerichtet. Diese umfassen je nach Bundesland zwischen mindestens 3.000 Euro und maximal 30.000 Euro.

2. Kurzarbeitergeld und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten

Gerade Arztpraxen sind auf ausreichend Personal angewiesen, um das Tagesgeschäft aufrechterhalten zu können. Können sie ihre Beschäftigten nicht mehr bezahlen, droht der Betrieb stillzustehen. Daher sollten Ärzte unbedingt das Kurzarbeitergeld bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Das Kurzarbeitergeld wird für maximal zwölf Monate gezahlt und soll die Entlohnung der Mitarbeiter sicherstellen.

In den vergangenen Jahren war die Digitalisierung unter Deutschlands Ärzten ein heiß diskutiertes Thema. Doch gerade in diesen Zeiten sollten sich Ärzte ernsthaft Gedanken über alternative Beschäftigungsformen für ihre Belegschaft machen. Die Optionen reichen hier von der Arbeit im Home Office, über Angebote der Telemedizin bis hin zur Trennung von einzelnen Mitarbeitern.

3. Fördermittel

Einige Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise werden vom Staat gefördert. Neben besonderen Förderprogrammen auf Landes- und Kommunalebene ist hier besonders die BAFA-Förderung für “Unternehmen in Schwierigkeiten” zu nennen. Diese Förderprogramme richtet sich an Unternehmen, die ihre wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen wollen. Nehmen Praxisinhaber eine Unternehmensberatung zu diesem Zwecke in Anspruch, können sie bis zu 90 Prozent der anfallenden Kosten fördern lassen.

Rasch handeln und Partner suchen

Ärzte sollten ihre Belastungen jetzt genau dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise entfallende Patiententermine, krisenbedingte Kosten oder fehlende Arbeitsstunden durch Mitarbeiter. Diese Informationen können hilfreich sein, wenn es im Nachgang zu möglichen Entschädigungen oder notwendigen Anträgen kommen sollte.

Vor allem sollten Ärzte rasch handeln; denn manche Fristen laufen schon bald. Zudem brauchen einige Maßnahmen etwas Zeit, um ihre heilende Wirkung zu entfalten. Idealerweise sollten sich Praxisinhaber eine Unternehmensberatung als Partner suchen, die alle genannten Schritte für niedergelassene Ärzte umsetzt. So können diese sich voll und ganz auf ihre Patienten konzentrieren.

*Der Autor: Niels C. Fleischhauer ist Gesellschafter für Unternehmenskommunikation von Monetaris, dem Family Office für Ärzte und ihre Familien. Einen Kontakt zum Unternehmen und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.monetaris.de/kontakt.

Sämtliche Informationen zu dem vorstehenden redaktionellen Text wurden gemeinsam mit Christoph Hempel, Rechtsanwalt von der BOISSIER legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, erarbeitet.

Niels C. Fleischhauer

Gesellschafter für Unternehmenskommunikation, Monetaris