Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Corona-News

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung haben Vertragsärztinnen und -ärzte ab sofort wieder die Möglichkeit, ihren Patientinnen und Patienten nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit (AU) zu bescheinigen. Die erste AU kann für bis zu 7 Tage ausgestellt werden. Bei fortdauernder Erkrankung ist telefonisch eine einmalige Verlängerung der AU-Bescheinigung um weitere sieben Kalendertage möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag angesichts der Corona-Infektionszahlen beschlossen.

Milde und symptomlose Verläufe begründen keine Arbeitsunfähigkeit

Den Vertragsärzten und -ärztinnen wird empfohlen, die Regelung nur nach sorgfältiger Prüfung, tendenziell eher zurückhaltend und insbesondere nur bei bereits bekannten Patienten anzuwenden. So liege speziell bei milden oder auch symptomlosen Verläufen keine Arbeitsunfähigkeit vor, vielmehr sei die häusliche Isolation nur infektionsrechtlich begründet. Solche Patienten müssen sich für die Quarantäne nicht krankschreiben lassen, sondern sollten sich an die zuständigen Gesundheitsämter wenden.

Bescheinigung bei Krankheit des Kindes

Auch die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) soll laut KBV wieder telefonisch möglich sein. Die zwischen KBV und dem GKV-Spitzenverband hierzu getroffene Vereinbarung soll wiederaufgenommen werden.

Das Gleiche gilt für das Porto, das für den Versand der Bescheinigungen an die Patientinnen und Patienten anfällt. Die Abrechnung soll wieder über die Gebührenordnungsposition (GOP) 88122 erfolgen.

Die KBV will darüber hinaus erreichen, dass im Zusammenhang mit der Ausstellung einer AU nach eingehender telefonischer Befragung die Zuschläge für die telefonische Beratung (GOP 01433 und 01434) wiedereingeführt werden. Beratungen hierzu finden im Bewertungsausschuss statt, der am heutigen Freitag (5.8.2022) tagt.

 

Hinweis für ARZT&WIRTSCHAFT-Abonnenten: In unserer August-Ausgabe, die in den kommenden Tagen an unsere Abonnenten ausgeliefert wird, weisen wir fälschlicherweise noch auf das Auslaufen der telefonischen Krankschreibung hin. Da die Neuregelung nach Redaktionsschluss erfolgte, war eine inhaltliche Änderung leider nicht mehr möglich.