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Corona-News

Mit einem ärztlichen Attest können Patienten die in der Corona-Pandemie geltende Maskenpflicht umgehen. Entsprechende Dokumente werden aber nur ausgestellt, wenn der Patient nachweislich unter gesundheitlichen Einschränkungen leidet, die das Tragen der Maske unzumutbar machen. Ist das Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht falsch, kann man sich wegen des „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ strafbar machen. Das gilt allerdings nur, wenn ein Vorsatz nachweisbar ist.

Handwerker ging von korrekt ausgestelltem Attest aus

Wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ berichtet, wurde ein 23-jähriger Handwerker, der nicht wusste, dass er ein falsches Attest nutzt vom Amtsgericht München freigesprochen (Urteil vom 28. Oktober 2021, AZ: 824 Cs 234 Js 109736/21).

Der Mann war aufgefallen, weil er bei einer Polizei-Kontrolle keinen vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz trug. Er legte ein Attest vor, das ihn aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit. Die Nachfragen der Polizisten ergaben, dass es sich um ein ungültiges Attest handelte. So hatte der Mann das Dokument erhalten, obwohl keine triftigen medizinischen Gründe für eine Befreiung vorlagen. Auch hatte er die Praxis nie betreten und war dort auch nicht untersucht worden. Das Attest hatte man ihm nach einem kurzen Telefonat und gegen eine Gebühr von 17 Euro per Post zukommen lassen.

Der Handwerker beteuerte vor Gericht, er sei überzeugt gewesen, dass alles seine Richtigkeit hatte. „Nachdem ich das Attest per E-Mail vom Arzt bekommen hatte, habe ich telefonisch noch mal die Praxis kontaktiert. Ich habe mir versichern lassen, dass das in Ordnung ist. Ich habe mit der Assistentin gesprochen, welche das ausgestellt hat.“ Er habe die Bitte um Befreiung mit allergener Atemnot, Panik und Übelkeit beim Tragen der Maske begründet und dem Arzt vertraut. Er sei davon ausgegangen, dass wegen der Pandemie ein Telefongespräch ausreiche, um ein Attest oder eine Krankschreibung zu bekommen.

Freispruch für den Mann, Ermittlungen gegen die Arztpraxis

Tatsächlich endete das Verfahren mit einem Freispruch für den Mann. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hatte. Er habe schlicht nicht gewusst, dass es kein gültiges Attest war. Der Mann konnte zudem belegen, dass er in einer Mail an die Praxis angab, unter Hautirritationen, gelegentlicher Atemnot und Kopfschmerzen zu leiden. Er habe darauf vertrauen dürfen, dass der Arzt sich mit seinen Symptomen befasst hatte. Ein Vorsatz, ein unrichtiges Gesundheitszeugnis genutzt zu haben, konnte nicht nachgewiesen haben.

Anders sieht der Fall beim ausstellenden Arzt aus: Gegen dessen Praxis wird intensiv ermittelt. Aktuell wird davon ausgegangen, dass der Arzt zusammen mit seinen Assistentinnen 4.700 ähnliche Atteste ausgestellt und per Post verschickt hat. Die meisten davon wurden via E-Mail bei der Assistentin beantragt. Diese hat Atteste außerdem reihenweise selbst ausgestellt, auch wenn der Arzt nichts davon wusste.