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Corona-News

Wie die Auswertung der AOK zeigt, kamen in diesem Zeitraum auf 100.000 Beschäftigte in der Altenpflege 1.283 Krankschreibungen im Zusammenhang mit COVID-19. In der Gesundheits- und Krankenpflege waren es 1.237 Betroffene je 100.000 Beschäftigte. Damit waren Pflegekräfte etwa 2,5 Mal so oft betroffen wie andere Berufsgruppen. Auch die Zahl der Erkrankten, die in einer Klinik behandelt werden mussten, war bei Pflegern in Altenheimem und Kliniken mit etwa 157 Personen je 100.000 Arbeitnehmer überdurchschnittlich hoch. Der Vergleichswert liegt bei 91.

Die niedrigsten krankheitsbedingten Fehlzeiten im Zusammenhang mit COVID-19 zeigen sich bei den Berufen in der Hochschullehre und -forschung (110 Betroffene je 100.000 Beschäftigte) und in der Landwirtschaft (121 Betroffene je 100.000 Beschäftigte). Tätigkeiten, die eher im Homeoffice oder in der freien Natur ausgeübt werden, waren durchgehend mit einem niedrigeren Infektionsrisiko verbunden.

Homeoffice als Schutz vor Ansteckung

“Bestimmte Beschäftigtengruppen, die auch in Pandemiezeiten weiter zur Arbeit gegangen sind, scheinen stärker von COVID-19 betroffen zu sein. Dies sind vor allem Berufe mit Kontakt zu anderen Menschen. Aber auch Berufe in der Fleischverarbeitung oder der Lagerwirtschaft waren stark betroffen”, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. “Es bleibt abzuwarten, ob sich die Unterschiede zwischen den Berufsgruppen durch Infektionsherde in einzelnen Betrieben in den kommenden Wochen und Monaten noch deutlicher abzeichnen werden.”

55.000 Krankschreibungen wegen COVID-19

Insgesamt erhielten von den 11,6 Millionen AOK-versicherten Erwerbstätigen von März bis Mai 2020 circa 55.000 Beschäftigte von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit einer COVID-19-Diagnose. Das entspricht 474 je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte oder 0,5 Prozent der AOK-versicherten Erwerbstätigen. Dabei waren Frauen häufiger (0,6 Prozent) betroffen als Männer (0,4 Prozent). Unter den jüngeren Beschäftigten bis zu 20 Jahren waren Krankmeldungen mit Bezug zu COVID-19 am häufigsten (0,7 Prozent), bei den 30- bis 39-jährigen Erwerbstätigen am seltensten (0,4 Prozent). Bei mehr als drei Viertel der betroffenen Beschäftigten wurde der gesicherte Nachweis des SARS-CoV-2 auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert (78,7 Prozent), bei weniger als einem Viertel ein klinischer COVID-19-Verdacht ohne Virusnachweis.

Regionale Hotspots spiegeln sich auch in den AU-Daten

Regionale Unterschiede im COVID-19-Infektionsgeschehen spiegeln sich auch im Arbeitsunfähigkeitsgeschehen wider. Besonders von der Ausbreitung des Virus betroffene Regionen wie der Landkreis Heinsberg, der Hohenlohekreis, Rosenheim oder der Kreis Rosenheim belegen erwartungsgemäß auch bei den AU-Quoten die Spitzenplätze. Im Kreis Heinsberg wurden 2,2 Prozent und im Hohenlohekreis 2,1 Prozent der AOK-versicherten Erwerbstätigen eine Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit COVID-19 bescheinigt. Regionen wie Cottbus mit einer AU-Quote von 0,03 Prozent oder Dessau-Roßlau mit 0,06 Prozent zeigten hingegen nur einen Bruchteil an Corona-bedingten Fehlzeiten im Vergleich zu den regionalen Hotspots. Der Kreis Gütersloh lag bis Mai 2020 mit einer AU-Quote von 0,42 Prozent noch unter dem bundesweiten Durchschnitt (0,5 Prozent).

Krankenhausaufenthalte im Zusammenhang von Covid-19 eher bei Älteren

Insgesamt wurden von März bis Mai 2020 circa 10.500 AOK-versicherte Erwerbstätige im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 in einem Krankenhaus behandelt. Das entspricht 91 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherten Beschäftigen. Die durchschnittliche Behandlungsdauer dieser hospitalisierten Beschäftigten lag bei etwa sieben Tagen.

Die Daten zeigen, dass von einem möglichen schweren COVID-19-Verlauf eher die älteren Erwerbstätigen betroffen sind als die jüngeren: Von 100.000 Beschäftigten über 60 Jahren wurden 168 stationär behandelt, während der Vergleichswert der jüngeren Beschäftigten unter 20 Jahren bei weniger als einem Drittel liegt (51  je 100.000 Beschäftigten). Die Berufe in der Fleischindustrie belegen mit 173 Krankenhauseinweisungen je 100.000 AOK-versicherten Beschäftigten den Spitzenplatz.

Krankmeldungen wegen leichter Erkältungskrankheiten über dem Durchschnitt

Die Daten zeigen auch, wie sich die Regelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Erkältungskrankheiten – ohne COVID-19-Verdacht – ausgewirkt hat. Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege galt bundesweit vom 9. März bis zum 31. Mai 2020. Der Anteil der Atemwegserkrankungen an allen Diagnosen lag im März 2020 knapp drei Prozentpunkte und im April dieses Jahres etwa zwei Prozentpunkte über dem jeweiligen Monatsdurchschnitt der letzten fünf Jahre. “Dies spricht für einen verantwortungsvollen Umgang von Ärzteschaft und Beschäftigten mit der temporären Regelung zur telefonischen Krankschreibung”, so Schröder.