Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Corona-News

Die Corona-Krise stellt nicht nur das Gesundheitssystem, sondern auch die Wirtschaft vor besondere Herausforderungen und zieht hier zum Teil existenzbedrohende Belastungen nach sich. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Wettbewerbszentrale Rechtsverstöße im Wettbewerb seit Mitte März nach eigener Aussage “mit besonderem Augenmaß”. Man möchte etwaige Existenzerhaltungsmaßnahmen zahlreicher mittelständischer Betriebe nicht unnötig erschweren.

Nur schwerwiegende Verstöße werden geahndet

Bei schwerwiegenden Rechtsverstößen erfolgten aber förmliche Abmahnungen: Dies geschehe insbesondere bei Unternehmen, die die Corona-Krise, ihre Auswirkungen und die Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung mit unlauteren Mitteln zu Absatzzwecken auszunutzen versuchen.

„Auch und gerade in der Krise ist ein Mindestmaß an Fairness und Lauterkeit erforderlich, damit der Markt funktionsfähig bleibt“, betonte Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.

Spiel mit der Angst der Konsumenten

Ausdrücklich weist die Wettbewerbszentrale auf die geltenden Verbote für irreführende Erfolgsversprechen und Werbung mit der Angst der Konsumenten hin. Gerade im Bereich Gesundheit und Lebensmittel gelten zum Schutze der Verbraucher strikte Werberegelungen.

„In den letzten Tagen und Wochen sehen wir leider auch einige Anbieter, die mit Bezug auf die Corona-Krise werben und hierbei klar gegen geltendes Recht verstoßen, sodass die Wettbewerbszentrale einschreiten musste“, erläuterte Dr. Münker. Mit vollmundigen Aussagen wie „Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!“, „Lutschpastillen gegen Viren“ und von Heilpraktikern angebotene „Bewährte praktische Tipps und Mittel gegen Viren, die auch funktionieren“ werden die Verbraucher bewusst irregeführt und ihre Verunsicherung unlauter ausgenutzt.

Fragwürdiger “Schutz vor internationalen Viren”

Ein Unternehmen hatte in ganzseitigen Zeitungsanzeigen mit dem Bild einer Frau mit Atemschutzmaske für sein Vitamin-C angereichertes Lebensmittel und der Aussage: „SCHÜTZEN SIE IHREN KÖRPER. JETZT!“ und dem weiteren Hinweis „Vor multi-resistenten Bakterien und internationalen Viren schützt Sie ein optimales Immunsystem* – 365 Tage im Jahr“ geworben. Durch das plakative Bild der Frau mit Atemmaske sollte nach Auffassung der Wettbewerbszentrale gezielt die Aufmerksamkeit der Verbraucher erreicht und suggeriert werden, mit der Einnahme des Produktes könne eine Infektion mit „internationalen“ Viren, eben auch dem Corona-Virus, verhindert werden.

Lebensmittel sind keine Medikamente

Krankheitsbezogene Aussagen sind in der Werbung für Lebensmittel jedoch verboten. Ihnen dürfen keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben oder der Eindruck dieser Eigenschaften erzeugt werden. Hierauf hatte auch Ernährungsministerin Julia Klöckner vor einigen Tagen hingewiesen.