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E-Health

Beim elektronischen Rezept ist die Verbreitung zuletzt hingegen in Schwung gekommen. Dessen kumulierte Anzahl ist im selben Zeitraum um rund 800 Prozent angestiegen. Das zeigen Daten des TI-Dashboards Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Die langsamere Verbreitung der ePA könnte mit datenschutzrechtlichen Vorbehalten zusammenhängen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen etwa weist darauf hin, dass Patienten sich darauf verlassen können müssen, dass mit ihren vertraulichen Gesundheitsdaten verantwortungsbewusst umgegangen wird. Ihre Daten dürften daher ausschließlich für gemeinwohlorientierte Forschungsprojekte freigegeben werden. Eine Datenauswertung durch die Krankenkassen über das notwendige Maß hinaus und individuelle Versichertenansprachen lehnt der Bundesverband entschieden ab, weil die damit verbundenen Risiken erheblich größer sind als der mögliche Nutzen. Auch technische Hürden verhindern offenbar eine stärkere Verbreitung der ePA.

Ab 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Patienten standardmäßig angelegt werden. Die ePA fasst Daten zusammen, die ansonsten nur lokal bei einzelnen Gesundheitsdienstleistern erfasst wurden. Eine elektronische Erfassung bietet etwa den Vorteil, dass Untersuchungsergebnisse für den jeweils behandelnden Arzt zugänglich sind und Untersuchungen nicht wiederholt werden müssen. Der Patient kann zudem an einem zentralen Ort seine Gesundheitsdaten zugreifen, sodass etwa der Wechsel von Ärzten bei einem Umzug erleichtert wird.

Infografik: Das E-Rezept nimmt Fahrt auf, die EPA schwächelt noch | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista
Quelle: Statista/Matthias Janson