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Der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover bot wieder viel gesundheitspolitischen Gesprächsstoff. Vor allem die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Sparmaßnahmen sorgten für scharfe Kritik. In einem Beschluss forderte das Ärzteparlament den Gesetzgeber dazu auf, das Gesetzesvorhaben zu überarbeiten. Die Einsparungen müssten mit einer gerechten Lastenverteilung einhergehen, insbesondere müsse der Bund die vollständige finanzielle Verantwortung für versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen. Dazu zählten beispielsweise Beiträge für Bürgergeldempfänger, so der Beschluss.

Ärztetag sieht Versorgungssicherheit in Gefahr 

Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht auch vor, die extrabudgetäre Vergütung durch Terminservicestellen im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes zu streichen, zusätzlich soll die Wachstumsdynamik der extrabudgetären Leistungen im ambulanten Bereich begrenzt werden. Hier warnen die Abgeordneten des Ärztetags wörtlich davor, dass „ein Rückgang der verfügbaren Facharzttermine, längere Wartezeiten und Leistungskürzungen“ absehbar seien. Weiter heißt es: „Die Stabilisierung der GKV darf nicht primär über pauschale Vergütungsbegrenzungen, zusätzliche Bürokratie oder administrative Verdichtung erfolgen, sondern muss sich an Versorgungsqualität, Patientensicherheit, medizinischer Notwendigkeit und Versorgungseffizienz orientieren.“

Zur Versorgungssicherheit gehöre auch, das Gesundheitssystem krisenfest zu machen, so der Ärztetag. Hier brauche es klare rechtliche Grundlagen, nicht nur für den Bündnis- oder Verteidigungsfall, sondern auch für Pandemien, Naturkatastrophen und Schädigungen der kritischen Infrastruktur.

Suchtmedizin: Sowohl Ärzte als auch Gesetzgeber gefordert

Einen weiteren Schwerpunkt legte das Ärzteparlament dieses Jahr auf den Bereich der Suchtmedizin und Suchtpolitik. Sowohl bei Alkohol als auch bei Tabak- und Nikotinprodukten müsse die Politik stärker gegensteuern und verhaltenspräventive Maßnahmen ergreifen, fordern die Delegierten. Dazu zählten unter anderem ein vollständiges Werbeverbot sowie deutliche Steuererhöhungen bei Nikotinprodukten. Der Ärztetag sprach sich zudem dafür aus, das sogenannte begleitete Trinken abzuschaffen und das Mindestalter für Kauf und Konsum von Alkohol auf 18 Jahre zu erhöhen. Suchtpolitische Maßnahmen müssten sich stets an wissenschaftlicher Evidenz und gesundheitlichen Zielen orientieren.

Darüber hinaus soll die Suchthilfe strukturell gestärkt werden, um Stigmatisierung abzubauen und die suchtmedizinische Versorgung sowie den Zugang zu suchtmedizinischen Angeboten gezielt zu stärken. Beim Umgang mit Medizinal-Cannabis stehe die Patientensicherheit im Vordergrund, weshalb der Ärztetag hier einen persönlichen Patienten-Arzt-Kontakt mindestens einmal pro Quartal befürwortet, um Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu verschreiben.

Ärztliche Weiterbildung wird angepasst

Auf der Tagesordnung des Ärztetags stand heuer auch der Punkt „Ärztliche Weiterbildung“, der überarbeitet werden sollte. Hier beschlossen die Abgeordneten des Parlaments, ärztliche Haltungen und Rollen bei der Weiterbildung verstärkt in den Mittelpunkt zu rücken. Die bisherige Aufteilung in Methoden- und Handlungskompetenzen wird laut Bundesärztekammer aufgelöst - an ihre Stelle treten acht Rollen, die grundlegende ärztliche Haltungen bündeln. Dazu zählen beispielsweise Kommunikation und Teamarbeit. Jede dieser Rollen soll von den Weiterbildungsbefugten als Ganzes bestätigt werden, etwa im Rahmen des jährlichen Weiterbildungsgesprächs. Die Neugestaltung der Inhalte basiert dabei auf einem international anerkannten Kompetenzmodell.

Bei Digitalisierung und KI-Regelungen sieht Ärztetag Verbesserungsbedarf

Auch zur Digitalisierung bezog der Ärztetag wieder Stellung. Um digitale Anwendungen für das Gesundheitswesen praxistauglicher zu machen, forderte das Gremium unter anderem verpflichtende Tests für IT-Systeme, bevor sie für den Versorgungsalltag zugelassen werden. Hier sehen die Verantwortlichen den Gesetzgeber, und damit indirekt auch die gematik in der Pflicht, Maßnahmen für eine verbesserte Patientensicherheit zu schaffen. In einem weiteren Beschluss hat der Ärztetag dafür plädiert, Ärztinnen und Ärzten die Entscheidung offen zu lassen, inwieweit sie Hochrisiko-KI-Systeme verwenden möchten. Mit ihnen sind gemäß AI-Act der Europäischen Union KI-Anwendungen gemeint, die ein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Menschen darstellen können. Hintergrund des Beschlusses sind Pläne der EU-Kommission: Diese will sowohl die Medizinprodukteverordnung als auch die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz überarbeiten - hier dürfe der EU-Gesetzgeber die beschlossenen Standards zum Schutz von Patientinnen und Patienten nicht auszuhöhlen, so der Ärztetagsbeschluss.

Heiko Fekete

Heiko Fekete

Heiko Fekete ist Wirtschaftsredakteur bei ARZT & WIRTSCHAFT und befasst sich mit Themen rund um wirtschaftliche Praxisführung.