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Der GKV-Spitzenverband hat eine erste Bilanz zum Kosten-Nutzen-Verhältnis der DiGA gezogen. Euphorie sieht anders aus.

Analysiert hat der Verband den Zeitraum vom 1.9.2020 bis 30.9.2021. In diesen zwölf Monaten wurden rund 50.000 DiGA entweder ärztlich verordnet oder von den Krankenkassen genehmigt. Die Anwendungen aktiviert haben aber lediglich knapp 80 Prozent der Patienten.

Die Kritik: wenig Innovation, wenig zusätzlicher Nutzen

Auffällig ist nach Angaben des Verbandes auch, dass es nur ein Viertel der Anwendungen dauerhaft ins Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschafft hat, also seinen Nutzen dauerhaft unter Beweis stellen konnte.

Zum Hintergrund: Die Hersteller von DiGA können sowohl eine vorläufige als auch eine dauerhafte Aufnahme in das Verzeichnis beantragen. Diese Entscheidung hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Hersteller für seine DiGA bereits eine vergleichende Studie zum Nachweis eines positiven Versorgungseffektes vorweisen kann.

Offensichtlich entscheidet sich das Gros der Anbieter für die erste Version: Drei Viertel der Apps sind daher weiterhin nur zur Erprobung gelistet, da sie innerhalb eines Jahres noch keine positiven Versorgungseffekte nachweisen konnten.

Laut BfARM liegen solche Effekte vor, wenn sich entweder der gesundheitliche Zustand eines Patienten verbessert oder die DiGA ihm zumindest die Möglichkeiten für einen besseren zum Umgang mit seiner Erkrankung gibt. Ersteres kann zum Beispiel durch direkten Einfluss auf z.B. die Symptome geschehen, etwa durch die Linderung von Schmerzen. Ein Beispiel für die zweite Option ist eine erhöhte Lebensqualität im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Situation.

Das Potenzial der DiGA besser nutzen

„Obwohl der Gesetzgeber den Herstellern maximalen Freiraum geschaffen hat, um Produkte auf den Markt zu bringen, konnten sie die Erwartungen bisher kaum erfüllen“, moniert denn auch Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Zwar gesteht sie DiGA weiterhin ein großes Potenzial zu. Das allerdings werde zurzeit unzureichend genutzt. „Wenn eine DiGA bloß Leitlinieninhalte oder Selbsthilfe-Manuale digital abbildet, ist der Innovationscharakter begrenzt“, so die Verbandschefin.

Wenig überraschend kritisieren die Kassen das Angebot zudem als zu teuer.  Das Preisspektrum bei den DiGA liegt nach Angaben des Verbandes zwischen 119 Euro und 744 Euro für drei Monate. Im Durchschnitt müssten die Kassen für eine DiGA 400 Euro pro Quartal ausgeben.  Das sei nicht angemessen – es bräuchte Nachbesserungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Zum einen müsse der wissenschaftliche Nachweis des medizinischen Nutzens für die Versicherten durch die herstellenden Unternehmen gewährleistet sein. Eine DiGA sollte eine echte Innovation mit einem belegten Mehrwert für die Versorgung sein – und auch die freie Preisbildung für Hersteller müsse abgeschafft werden.

 

Aufnahmeverfahren DiGA

Grafik Aufnahmeverfahren DiGA

Quelle: BfArM