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E-Health

Das Problem begann am 27. Mai 2020. Konnektoren in den betroffenen Praxen konnten sich nicht mit der Telematikinfrastruktur verbinden, so dass kein Onlineabgleich erfolgte. Der Grund war ein Konfigurationsfehler in der zentralen Telematikinfrastruktur. Als häufiges Fehlerbild wurden beim Einlesen von elektronischen Gesundheitskarten die Prüfnachweise „3“ oder „5“ angezeigt. Es konnte aber auch sein, dass der Konnektor offline blieb und keine Verbindung zur TI herstellte. Die gematik veröffentlichte dann eine Download-Datei, die IT-Servicepartner der betroffenen medizinischen Einrichtungen zur Problembehebung nutzen konnten.

Auf Grund des technischen Defekts konnten viele Praxisinhaber aber das vorgeschriebene Versichertenstammdatenmanagement nicht durchführen. Normalerweise wird hier als Sanktion das Honorar gekürzt. Müssen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen nun wirklich mit finanziellen Einbußen rechnen? Und wer kommt für die IT-Kosten auf?

Die gematik GmbH, die für die Telematikinfrastruktur (TI) zuständig ist, hat in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium versichert, dass Praxisinhaber deswegen keine finanziellen Einbußen oder Sanktionen befürchten müssen. So fallen für Praxisinhaber, bei denen diese Störung behoben wird, keine Zusatzkosten an. Denn die Kosten für das Update des Konnektors sind bereits über die Pauschalen abgedeckt. Jeder IT-Dienstleister hat mit der jeweiligen Praxis einen Wartungsvertrag abgeschlossen und solche Kosten fallen unter diesen Wartungsbereich. Laut der gematik erhält der Arzt auch für den Fall, dass zusätzliche Aufwände bei der Behebung des Schadens anfallen, keine Rechnung. Es sei Sache des Dienstleisters mit seinem Vertragspartner oder der gematik zu klären, wer für die Kosten aufkommt. Falls Praxen wiedererwartend doch eine Rechnung erhalten, empfiehlt die gematik, diese nicht zu bezahlen. Es reicht aus, wenn Ärzte die Rechnung mit einem Hinweis auf den Wartungsvertrag und die Absprache mit der gematik und den IT-Dienstleistern zurückweisen.

KBV bezieht klare Stellung

„Für uns steht damit endlich fest: Ärzte und Psychotherapeuten müssen nichts für die Behebung der TI-Störung bezahlen. Sie müssen sich in keiner Weise darum kümmern, wer denn nun für den Schaden aufkommt oder die Rechnungen bezahlt. Auch in Streitfragen sind sie außen vor“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

Nachdem die IT-Störungen aufkamen, hatte Kriedel immer wieder vehement gefordert, dass der Schaden so schnell wie möglich behoben werde und dies für die betroffenen Praxen aufwandsarm und kostenfrei sein sollte.
Nun erwartet Kriedel auch, dass die gematik dies jetzt so umsetzt. „Die Ärzte und Psychotherapeuten müssen sich darauf verlassen können, dass das Kostenproblem nicht bei ihnen hängen bleibt“, meint er. Ärzte, die noch von der aktuellen Störung betroffen sind, sollten allerdings so schnell wie möglich einen Termin mit ihrem IT-Dienstleister vereinbaren. Denn egal, ob per Fern-oder Vor-Ort-Wartung, das notwendige Update sollte noch in diesem Monat durchgeführt werden.

Hier finden Sie mehr zu der Empfehlung der gematik: https://fachportal.gematik.de/ti-status/