Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
E-Health

Die KBV befürchtet, dass auf Ärzte und Psychotherapeuten enorme Investitionskosten zukommen könnten. Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV, bezeichnete die Datensicherheitsrichtlinie als Chance und Risiko zugleich.

Sicherheitsrichtlinie gibt Rahmen vor

Die Chance sei, dass damit für die Praxen ein sicherer Rahmen geschaffen werde, in dem sie sich im Rahmen der Datensicherheit ihrer Praxis bewegten. Es sei heute selbstverständlich, dass sich jeder Arzt, jeder Psychotherapeut und jeder Zahnarzt darum kümmere, dass die medizinischen Daten seiner Praxis höchstmöglich geschützt werden. Zurzeit gibt es dafür aber keinen konkreten Rahmen. Die Sicherheitsrichtlinie wird dann einen Mindeststandard festlegen.

Investitionen müssen von Krankenkassen finanziert werden

Kriedel befürchtet allerdings, dass damit auf die Praxen durch den Mehraufwand enorme Investitionskosten zukommen könnten. Viele Ärzte hätten in der Vergangenheit aus Sicherheitsgründen auf einen Internetanschluss in ihrer Praxis verzichtet. Nunmehr seien sie verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Das bedeute, dass sie ganz andere Sicherheitsmaßnahmen vornehmen müssen, die sie vorher, weil sie mit ihrer Praxis abgeschottet waren, nicht hatten.

Praxisgröße soll berücksichtigt werden

Kriedel fordert daher, dass der zusätzliche Investitionsaufwand von den Krankenkassen finanziert werden muss. Das betrifft insbesondere den Check, ob die jeweilige Praxis den Standard der Sicherheitsrichtlinie erfüllt, aber auch die TI. Die Sicherheitsrichtlinie soll auch berücksichtigen, wie groß eine Praxis ist. Eine Einzelpraxis habe andere Sicherheitsanforderungen als ein großes MVZ.

§ 75b Absatz 1 des Digitale Versorgung-Gesetz

„Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) legen bis zum 30. Juni 2020 in einer Richtlinie die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung fest. Die Richtlinie umfasst auch Anforderungen an die sichere Installation und Wartung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur, die in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung genutzt werden.“