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Kriedel: Krankenkassen müssen gesetzlichen Pflichten nachkommen

von A&W Online

Dr. Thomas Kriedel, KBV Vorstandsmitglied
Vorstandsmit

Ärzte und Psychotherapeuten dürfen beim Rollout der Telematikinfrastruktur keine finanziellen Nachteile haben. Das betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel in seiner in seiner Rede auf der KBV-Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung forderte den GKV-Spitzenverband auf, sofort eine tragfähige Finanzierungsvereinbarung für das zweite Halbjahr 2018 zu schließen. 

„Die Krankenkassen müssen bei der Einführung der Telematikinfrastruktur ihre gesetzlichen Pflichten bei der Finanzierung endlich erfüllen. Es kann nicht sein, dass die niedergelassenen Ärzte hier im Unklaren gelassen werden.“ Das hat Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in Erfurt im Rahmen der Vertreterversammlung (VV) erklärt. Er erwartet deshalb vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine schnelle Einigung. „Denn es wäre eine Farce, wenn unsere Mitglieder am Ende Strafen zahlen müssen, obwohl wir unsere Hausaufgaben gemacht haben“, so Kriedel.

Seine Forderung begründet er zum einen damit, dass “über die Hälfte der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten – Stand heute – keine TI-Komponenten kaufen, geschweige denn installieren lassen können”. Zum anderen ärgerte sich Kriedel über die aus seiner Sicht noch immer unklare Finanzierungssituation. Er befürchtet, die niedergelassenen Ärzte könnten auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben – wenn die Preise der TI-Konnektoren nicht in dem Maße fallen, wie in der Finanzierungsvereinbarung angenommen.

Kriedel wies darauf hin, dass die Kosten für Anbindung der Praxen ab dem dritten Quartal nicht mehr gedeckt seien. „Unsere Mitglieder brauchen Klarheit für den Rest des Jahres. Sonst könnte es ab dem dritten Quartal einen Stopp des Rollouts geben“, warnte er.

In ihrem Beschluss verlangt die Vertreterversammlung (VV) deshalb, dass die Politik wegen fehlender Komponenten die Sanktionen für die Praxen mindestens bis zum 30. Juni 2019 aussetzt. Es sei absehbar, dass die Industrie nicht alle Praxen bis Ende des Jahres mit der nötigen Technik ausstatten könne, hieß es zur Begründung. Von daher sei es absurd, dass die Ärzteschaft finanziell in ein Haftungsrisiko genommen werde.

Eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband war bislang nicht möglich, sodass die KBV vorsorglich das Bundesschiedsamt angerufen hat.

 

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