Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
E-Health

“In den Praxen herrscht großer Frust”, so Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in seinem Bericht zum Thema Digitalisierung auf der Vertreterversammlung in Berlin (hier können Sie sich die Aufzeichung der Veranstaltung ansehen). “Frust über die schiere Masse an Vorgaben, die auf sie einprasselt. Auch über das Fehlen der erforderlichen Technik, angesichts drohender Sanktionen. Und über die Kosten, die trotz Finanzierungszusagen in Teilen bei den Praxen hängen bleiben.”

Ärzte haben kein Problem mit Digitalisierung – aber mit den Bedingungen

Er betonte, dass die meisten Praxen der Digitalisierung offen gegenüber stehen würden – nur nicht zu den jetzigen Bedingungen. Nicht die Digitalisierung selbst löse bei niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen massiven Ärger aus, sondern die Art und Weise, wie sie vorangetrieben wird, so Kriedel: “Aber leider haben viele vergessen, dass Digitalisierung nicht auf der grünen Wiese stattfindet.” Man würde in bestehende Infrastrukturen eingreifen, die ohnehin schon einen hohen Grad an Komplexität aufweisen würden. “Wer die Digitalisierung in den Praxen ernsthaft und nachhaltig voranbringen möchte, der muss diese Komplexität berücksichtigen – und die Praxen mit ihren Belangen ernst nehmen.”

Softwarehäuser können nicht rechtzeitig liefern

Als eines der vielen Beispiele für die Fälle, in denen genau das nicht passiert, nannte er die Software für die neue Heilmittel-Richtlinie. „Jahrelang haben wir mit Erfolg auf Erleichterung für die Praxen hingearbeitet. Kurz vorm Ziel zeigt sich nun, dass nicht alle Softwarehäuser in der Lage sind, fristgerecht ihre Praxisverwaltungssysteme umzustellen“, so Kriedel. Deshalb habe man im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sofort einen Antrag auf Fristverschiebung für die Praxen gestellt; dieser sei letzte Woche beschlossen worden. Das BMG habe ebenfalls Zustimmung signalisiert.

Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung funktioniert auch nicht

Kritisch sieht Kriedel auch die Entwicklung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sie wird eigentlich am 1. Januar 2021 zur Pflicht. Doch wie sich zeigt, werden nicht alle Praxen rechtzeitig über die notwendigen TI-Komponenten verfügen können, vor allem nicht über das erforderliche Konnektor-Upgrade. “Nicht, weil die Praxen nicht wollen, sondern weil sie die Technik gar nicht bekommen können”, wie Kriedel betont.

Deshalb habe man beim BMG die Zustimmung zu einer Übergangsregelung erkämpft: Bis Ende des dritten Quartals sollen nur jene Praxen die e-AU ausstellen und versenden müssen, die auch technisch dazu in der Lage sind bzw. sein könnten. Das ist allerdings nur ein Etappensieg, denn bisher fehlt die Zustimmung der Krankenkassen. Die wollen eine maximale Übergangszeit bis Ende des zweiten Quartals. Hier steht das Ergebnis also noch aus.

Bei Frage nach Höhe der Kostenerstattung leider gescheiert

Die KBV sei jedenfalls in keinem der Fälle untätig, auch wenn man oftmals nicht den Prozess, sondern nur das Ergebnis kommunizieren könne. Trotzdem werde jedes Vorhaben der Digitalisierung mit Input aus den Praxen und den KVen genau analysiert, um die konkreten Auswirkungen für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen möglichst frühzeitig absehen zu können. Und vor allem, um gegenzusteuern, wenn die Nachteile für Praxen überwiegen. “Wir stehen ständig auf der Matte bei Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), GKV-Spitzenverband (GKV-SV) oder gematik. Wir telefonieren, verhandeln persönlich und nehmen schriftlich Stellung.”

So auch, als es nach der großen TI-Störung in der gematik-Gesellschafterversammlung um die Frage der Kostenerstattung ging, wie Kriedel erklärt. Natürlich habe man im Hinblick auf Höhe und Frist ein Veto eingelegt und Gegenargumente vorgetragen: “Wir haben alles getan, das in unserer Macht stand. Aber: Wir wurden überstimmt.” Kriedel zeigte seinen Frust darüber, dass die KBV nur Minderheitsgesellschafter in der gematik ist, sehr deutlich: “Das BMG hat sich nicht ohne Grund 51 Prozent einverleibt. Und dann sitzen da ja auch noch andere Gesellschafter am Tisch. Könnten wir alleine entscheiden, sähen viele Dinge anders aus.”

Wie es laufen würde, wenn die KBV das sagen hätte

Und so würden die Rahmenbedingungen laut Kriedel aussehen, wenn sich die KBV nicht den anderen Gesellschaftern beugen  müsste:

  • Die e-AU würde erst dann eingeführt, wenn der gesamte Prozess digitalisiert wäre, ohne Nebeneinander von Papier und Digital.
  • Die Komfortsignatur wäre von Anfang an möglich.
  • Die Praxen würden die kompletten Kosten erstattet bekommen – und zwar auch die Folgekosten im Dauerbetrieb.
  • Die Krankenkassen würden ihre Verwaltungsaufgaben selbst übernehmen, wie das Versichertenstammdaten-Management.
  • Es gäbe keine Sanktionen, sondern Anreize für Praxen, wie echte Arbeitserleichterungen von Anfang an.
  • Praxen würden nicht für Verzögerungen bestraft, die andere verursachen.
  • Müsste man sich bei Angebot und Preis nicht allein auf die Regulierungskräfte des Marktes verlassen. (Wenn man überhaupt von einem Markt sprechen kann. Bei den Lesegeräten beispielsweise gibt es gerade einmal einen Anbieter.)
  • Bei Störfällen in der Telematikinfrastruktur (TI) würden die Praxen umgehend informiert: transparent, ehrlich und fortlaufend.
  • Ja, wenn wir alleine entscheiden könnten.

„Wer die Digitalisierung ernsthaft und nachhaltig voranbringen möchte, der muss die Praxen und ihre Belange ernst nehmen. Wir tun das“, versprach Kriedel. „Die Digitalisierung darf keine zusätzlichen Kosten, unnötigen Pflichten oder ausufernde Bürokratie für die Niedergelassenen bedeuten.“