Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
E-Health

Der Praxisbetrieb ist eng getaktet. Für Verzögerungen beim Lesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist da wenig Platz. Wer aber auf den ersten Blick erkennt, welcher Art der angezeigte Fehler ist, kann schneller reagieren. Grundsätzlich gliedern sich die Ursachen in zwei Bereiche: Die Karte ist nicht gültig oder es gibt ein technisches Problem.

Ungültige Karte

Einen ungültigen Leistungsanspruchsnachweis erkennen Sie am dreistelligen Fehlercode.

Wird der Fehlercode 113 angezeigt, so ist die eGK veraltet und älter als die Generation G1+. Der Fehlercode 114 bedeutet, dass die Karte gesperrt ist.

Und bei den Fehlercodes 106 und 107 ist das Authentifizierungszertifikat der eGK ungültig. In all diesen Fällen hat der Patient oder die Patientin keinen gültigen Leistungsanspruchsnachweis vorgelegt. Das bedeutet: Hier ist nicht das Ersatzverfahren anzuwenden!

Der Versicherte sollte sich an seine Krankenkasse wenden, um den Grund der Fehlermeldung zu klären. Möglicherweise wurde einfach nur vergessen, die alte Karte im Portemonnaie gegen die neue auszutauschen. Falls der Patient oder die Patientin mehrere Karten zu Hause herumliegen hat, so gibt das Ablaufdatum auf der Rückseite der eGK unten rechts Orientierung. Es ist stets die Karte mit dem spätesten Ablaufdatum zu verwenden.

Kann sich der Patient oder die Patientin nicht entsinnen, eine neuere eGK zu besitzen, so stellt der Vertragsarzt oder die Vertragsärztin eine Privatvergütung in Rechnung. Wird bis zum Ende des Quartals doch noch eine gültige eGK vorgelegt, so ist die Rechnung zu stornieren und die Vergütung, sofern schon erfolgt, zurückzuzahlen.

Fehlercodes bei Kartenlesegeräten

Technische Fehler werden mit einem vierstelligen Code angezeigt.

Ist die Karte beschädigt, so erscheint der Fehlercode 3001. Hier konnte der Online-Abgleich der Versicherten-Stammdaten nicht durchgeführt werden. Möglicherweise ist ein Update fehlgeschlagen. Versuchen Sie, die Karte erneut einzulesen. Schlägt dieser Versuch ebenfalls fehl, so muss die Karte ausgetauscht werden. Hierzu wenden sich Versicherte an ihre Kasse.

Bei den Fehlercodes 3041 und 3042 muss die PIN noch einmal eingegeben werden, die zur „Security Module Card B“ (SMC-B, Fehler 3041) oder zum Heilberufe-Ausweis (HBA, Fehler 3042) gehört. So wird sichergestellt, dass die Versichertendaten nur von dazu berechtigten Personen ausgelesen werden.

Erscheinen die Fehlercodes 3039 und 3040, so kann der Prüfungsnachweis nicht entschlüsselt werden oder fehlt. Versuchen Sie ein weiteres Mal, die Online-Prüfung durchzuführen.

Erscheinen die Fehlercodes 4001 bis 4052 oder 4094, so ist der Konnektor defekt oder fehlerhaft konfiguriert. Hier hilft der EDV-Dienstleister. Das gilt auch grundsätzlich, wenn Fehler wiederholt auftreten oder andere Codes erscheinen. Verhindern technische Fehler die Verwendung einer eGK, so findet das Ersatzverfahren gemäß Bundesmantelvertrag Anwendung.

Wenn neuartige Karten den Betrieb lahmlegen
Seit Anfang des Jahres kommt es durch eGK der neuesten Generation G 2.1 teilweise zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs: Kartenterminals des Herstellers Wordline Healthcare GmbH (ehemals Ingenico) können aufgrund elektrostatischer Entladungen beim Einlesen ausfallen. Fehlermeldungen, Abstürze oder Neustarts der Kartenterminals oder der Praxisverwaltungssysteme sind die Folge. Die neuesten eGK unterstützen die sogenannte Near-Field Communication (NFC), um etwa das eRezept mit App nutzen zu können. Ein Aufsatz soll nun das Problem lösen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) teilte ARZT & WIRTSCHAFT auf Anfrage mit, dass Praxen nun gemäß Entscheidung des Bundesschiedsamts einen Zuschlag für die betroffenen Geräte erhalten sollen. Dieser „Kartenterminal-Zuschlag“ beläuft sich auf 35,46 Euro.

Autorin: Deborah Weinbuch