Berufskleidung absetzen: Diese Regeln sollten Sie kennen
Aktualisiert am: 07.08.23

Kittel ja, Socken nein – und Alltagskleidung nur in Ausnahmefällen: Welche Textilien das Finanzamt als Berufskleidung anerkennt, ist nicht immer ohne Weiteres nachvollziehbar. Ein Überblick.
Geschmeidige Formulierungen klingen anders. Doch wer seine Betriebsausgaben senken und bestimmte Kleidungsstücke von der Steuer absetzen will, der kommt um die schwerfällige Definition von „Berufskleidung“ nicht herum. Unter diesem Begriff subsumieren Steuerexperten alle Textilien, „die nach ihrer Beschaffenheit nahezu ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt und geeignet und wegen der Besonderheit des Berufs erforderlich sind.“ Zudem muss eine „Benutzung als normalbürgerliche, d. h. im privaten Bereich üblicherweise getragene Kleidung“ regelmäßig ausgeschlossen sein.
Die Vorgaben bei Berufskleidung für Ärzte in Kliniken, Praxen und MVZ
Keine Probleme mit dem Finanzamt gibt es daher meist bei
- Arbeitsschutzkleidung, die auf den jeweiligen Beruf zugeschnitten ist,
- wenn die Textilien eine „uniformartige Beschaffenheit“ haben oder mit dem Praxis- oder Kliniklogo gekennzeichnet sind und
- wenn die private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist.
Die Anschaffungskosten für Kittel, Kasack und OP-Haube lassen sich daher ebenso in die Steuer bringen wie T-Shirts oder Pullover mit Praxislogo.
Wer hingegen im normalen Einzelhandel weiße T-Shirts oder Jeans erwirbt, muss die Kosten selber aufbringen, weil er diese Kleidungsstücke auch privat tragen könnte. Schon aus diesem Grund ist es sinnvoll, Berufskleidung in einem spezialisierten Fachgeschäft und nicht im Kaufhaus um die Ecke zu besorgen.
Nicht zur typischen Berufskleidung zählen auch Straßenschuhe, weiße Hemden, Socken und die obligatorischen weißen Turnschuhe. Ihre Anschaffung zählt der Fiskus vielmehr zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Dabei ist es unerheblich, ob der Arzt sie wirklich auch privat trägt oder ob er sie ausschließlich zur beruflichen Nutzung anschafft. Eine Steuerprivilegierung scheidet in jedem Fall aus.
Sonderfall: Wann man “bürgerliche Kleidung” doch absetzen kann
Ausnahmsweise werden die Anschaffungskosten für „bürgerliche Kleidung“ allerdings doch relevant: Wer etwa bei einem Unfall Erste Hilfe leistet und dabei den guten Anzug oder das teure Sommerkleid beschädigt, kann die Aufwendungen für die Reparatur, Reinigung oder Neuanschaffung als Betriebsausgabe abziehen.
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