Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

Mediziner sind eine beliebte Zielgruppe für Finanzberater: Ärztinnen und Ärzte verdienen meistens überdurchschnittlich viel und beschäftigen sich in der Regel wenig mit Geldthemen. Oft fehlt ihnen schlichtweg die Zeit, sich ausreichend Wissen etwa über die Vermögensverwaltung, ihre Vorsorge fürs Alter und Versicherungen anzueignen. Auch Niedergelassene benötigen die Expertise anderer. Sie sollten Beratern dabei nicht blind Vertrauen schenken.

Es gibt auch dubiose Angebote. So warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Unseriöse Anlage- und Vermittlungsgesellschaften würden gutgläubigen Sparern und Kapitalanlegern jährlich Milliarden Euro aus der Tasche ziehen. Und laut Rechtsanwalt Klaus Nieding, der Geschädigte in mehreren großen Betrugsskandalen vertreten hat, ist fast jedes sechste Opfer am grauen Kapitalmarkt ein niedergelassener Arzt.

Zwei unterschiedliche Beratungsansätze

Bei der Suche nach unabhängigen Expertinnen und Experten sollte man auf die Bezeichnung achten. Gesetzlich geschützt sind nur „Honorar-Anlageberater“ und „Honorar-Finanzanlagenberater“. Sie müssen gewisse Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse erfüllen. Wichtig: Laut Gesetz dürfen Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater ausschließlich von ihren Mandanten bezahlt werden (Stundensatz 150 bis 250 Euro). Provisionen von Banken oder anderen Anbietern von Finanzprodukten sind tabu.

Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater dürfen Kunden zwar ein Produkt vermitteln, aber keine Zahlungen von den beteiligten Unternehmen akzeptieren. Sie werden zudem von der Bundesfinanzaufsicht Bafin beziehungsweise dem Gewerbeamt zugelassen und überwacht. Gesetzlich geregelt sind daneben (Honorar-)Versicherungsberater und Honorar-Immobiliardarlehensvermittler.

Im Gegensatz dazu kann sich jeder „Finanzplaner“, „Vermögensoptimierer“ oder „Geldfachmann“ nennen. Auch “Honorarberater” ist erlaubt, weil diese Bezeichnung nicht geschützt ist. Einige davon werben sogar mit dem Zusatz „unabhängig“ – obwohl ihre Tätigkeit auf einem Provisionsmodell basiert. Das heißt, der Service kann zwar seriös und für Kunden kostenlos sein, der Berater erhält sein Geld aber vom Unternehmen, dessen Produkt er verkauft. Viele selbst ernannte unabhängige Finanzberater seien überwiegend als Makler oder Vermittler tätig, so Branchenkenner. Es gibt hierfür darüber hinaus keine einheitliche Berufsausbildung. Die Qualifikation kann aus einer kaufmännischen Lehre mit anschließender Fortbildung oder aus einer Sachkundeprüfung bestehen.

Vertragsdetails beachten

Deshalb sollten Ärztinnen und Ärzte genau die Voraussetzungen und Vertragsdetails studieren, wenn sie Finanzexpertise einholen. Dazu gehört, kritisch nachzuhaken, sobald etwas unklar erscheint. Das Wichtigste sollte schriftlich fixiert sein – rein mündliche Absprachen sind unzuverlässig.

Persönliche Ziele im Blick behalten

Ratsam ist, die angebotenen Produkte in Ruhe mit seinen persönlichen Zielen und Möglichkeiten abzugleichen, anstatt sich von vermeintlich günstigen Konditionen vorschnell locken zu lassen. Um verschiedene Angebote zu bitten ist ebenso sinnvoll wie eine Zweitmeinung einzuholen. Wenn deren Beurteilung zu kompliziert ist, kann zum Beispiel der eigene Steuerberater oder die Verbraucherzentrale helfen.

Qualifikation des Finanzberaters prüfen

Auf Empfehlungen von Freunden oder Kollegen sollte sich Niedergelassene nicht verlassen, sondern sich selbst ein Bild vom Finanzprofi machen. Etwa indem sie fragen, nach welchem Vergütungsmodell dieser arbeitet und über welche kaufmännische Qualifikation er verfügt. Zur Orientierung: Der marktführende Verbund Deutscher Honorarberater gibt den Fachwirt für Finanzberatung oder gleichwertige Abschlüsse als eine Mindestqualifikation vor. Seine Mitglieder haben zudem eine Versicherung abgeschlossen, die bei Vermögensschäden haftet.

Der Bundesverband unabhängiger Honorarberater empfiehlt nur Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater, die keine parallele Zulassung als Provisionsberater haben. Trotzdem spielen einige ein doppeltes Spiel. Im Zweifel hilft ein Blick ins Internet-Impressum. Für Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater, (Honorar-)Versicherungsberater und Immobiliardarlehensvermittler sind nämlich zusätzliche Angaben auf deren Homepages erforderlich (unter anderem zur Registrierung und zuständigen Aufsichtsbehörde).

Daran erkennt man einen guten Finanzberater

  • Er hört zu und verliert sich nicht in endlosen Litaneien über die Vorzüge seines Produktes.
  • Zu Beginn nimmt er alle relevanten finanziellen Daten auf. Er verschafft sich darüber hinaus ein generelles Bild seines Kunden, um auch psychologische Momente bei der Produktauswahl zu berücksichtigen.
  • Der Finanzberater geht nicht über offene Fragen hinweg, weil die Antwort den Abschluss gefährden könnte. Er erklärt verständlich, nicht in Fachchinesisch, alle Punkte.
  • Er setzt bei der Produktvorstellung auf Fakten, um den Kunden zum Abschluss zu leiten.
  • Zu guter Letzt wird er den Kunden nicht unter Druck setzen, sondern ihm von sich aus Bedenkzeit einräumen.

Quelle: Verivox