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Geldanlagen

So manch einer hat sich im vergangenen Jahr über ein Schreiben seiner Sparkasse gewundert. Darin wurden die Kunden informiert, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern und sie künftig auf die Herausgabe von Vertriebsvergütungen verzichten müssen. Im Klartext heißt das: Die Sparkassen wollten Provisionen, die für Fonds fließen, weiterhin selbst behalten und nicht an die Kunden zurückzahlen.

Banken wollen Provisionen behalten

Damit sind sie kein Einzelfall. Die Deutsche Bank hat ihre Kunden schon vor Jahren dazu aufgefordert, eine solche Vereinbarung für Wertpapiergeschäfte zu unterschreiben. Viele Verbraucher haben dagegen aber Widerspruch eingelegt. Noch gibt es dazu zwar kein höchstrichterliches Urteil, doch die Banken sichern sich nach und nach alle schon mal ab.

Mit diesen Schreiben wird den meisten Bankkunden aber überhaupt erst bewusst, dass sie unfreiwillig gigantische Provisionssummen an Banken und Vermittler zahlen. Schätzungen gehen von insgesamt zwei bis drei Milliarden Euro im Jahr aus. In den Fondsberichten werden diese Kosten in der Regel nicht aufgeführt, so dass Verbraucher keinerlei Überblick darüber haben, wie viel an Bestandsprovision sie jedes Jahr zahlen. “Finanztest” hat mal ausgerechnet, dass einem Kunden bei einer Anlagesumme von 20.000 Euro nach 20 Jahren rund 4.000 Euro aus dem Fonds abgezweigt werden, wenn die Bestandsprovision zum Beispiel 0,4 Prozent beträgt.

Provisionen stehen den Kunden zu

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat bereits gefordert, dass Banken ihren Kunden die Provisionen zurückgeben und solche Zahlungen in Zukunft sogar verboten werden sollen.

Aber wie kann man undurchsichtige Provisionszahlungen als Kunde jetzt schon vermeiden? Eine Möglichkeit ist, sich an freie Fondsvermittler im Internet zu wenden, wenn man zum Beispiel einen aktiv gemanagten Fonds erwerben möchte. Zwar arbeiten diese auch mit Bestandsprovisionen, doch manche geben ihren Kunden einen Teil davon zurück. Je nach Anbieter schwanken die Rückzahlungen zwischen 25 bis 90 Prozent, wie die Finanztester feststellten. Am besten man fragt direkt nach. Denn Vermittler, aber auch Banken sind dann gesetzlich dazu verpflichtet, die Höhe der Provision zu nennen.

Ein anderer Weg stellt die Honorarberatung dar. Denn Finanzexperten, die für ihre Beratung bezahlt werden, verzichten dafür auf die Provisionen der Fondsgesellschaften. So hat man auf jeden Fall mehr Transparenz, was das undurchsichtige Geflecht der Provisionen betrifft.

Provision – das ist erlaubt

Laut Wertpapierhandelsgesetz müssen Verkäufer alle Fakten nennen, die für den Kunden beim Fondskauf wichtig sind. Dazu gehört auch die Höhe der Provision. Die Provision kann einmalig bei der Vermittlung, aber auch weiterhin für die Verwaltung von Verträgen anfallen. Nicht zulässig sind verdeckte Rückvergütungen (Kick-Backs). Hierbei handelt es sich um Zahlungen aus Provisionen, die ohne Wissen des Anlegers an die vermittelnde Bank gezahlt werden.