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Geldanlagen

So hoch ist der Sparerpauschbetrag 2023

Der Sparerpauschbetrag auf Kapitaleinkünfte ist zum 1. Januar 2023 angehoben worden: Für Singles von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr, für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner sind dann 2.000 Euro statt bisher 1.602 Euro pro Jahr von der Abgeltungssteuer befreit.

Bestehende Freistellungsaufträge erhöhen Finanzinstitute und Versicherungen automatisch um knapp 25 %. Alle, die solche Weisungen schon erteilt haben, müssen nichts weiter tun, um bei der Geldanlage und Vorsorge von der Verbesserung zu profitieren. Bei Kapitalerträgen von mindestens 1.000 Euro im Jahr ergibt sich durch die Erhöhung des Sparerpauschbetrags eine Steuerersparnis in Höhe von gut 50 Euro.

Neues Jahressteuergesetz 2023

Die Änderung ist Teil des neuen Jahressteuergesetzes. Angesichts der anhaltenden Rekordinflation ist sie mehr als überfällig. Denn seit seiner Einführung ist der Steuerfreibetrag auf Kapitalgewinne noch nie angehoben worden. „Wer Geld anspart oder in Aktien anlegt, soll endlich mehr Netto vom Brutto behalten dürfen“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner dazu der Nachrichtenagentur dpa. Dies stärke auch die private Altersvorsorge und sei gerade in Zeiten steigender Preise wichtig. Unter dem Strich lassen sich die allgemeine Teuerung und der Kaufkraftverlust der vergangenen Jahre jedoch dadurch nicht ausgleichen. Gutverdiener wie Niedergelassene erhalten eher eine symbolische Entlastung.

Kapitalerträge durch Freistellungsauftrag schützen

Wer Gewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen erzielt, eine kapitalbildende Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag besitzt und noch keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, sollte dies bald tun. „Damit verhindern Sie, dass ein Teil der Kapitalerträge aus Dividenden und Zinsen sowie Gewinne beim Verkauf von Wertpapieren zunächst beim Finanzamt landet und in der Einkommensteuererklärung erklärt werden müssen“, rät der Fondsverband BVI.

Normalerweise können Kunden einen Freistellungsauftrag mit ein paar Klicks auf der Internetseite ihrer jeweiligen Bank oder Sparkasse erteilen. Manchmal ist es bei weniger online affinen Unternehmen erforderlich, ein entsprechendes Formular auszufüllen und postalisch einzureichen.

Wer Geld bei verschiedenen Kredit­instituten oder Versicherungen anlegt und anspart, kann den Steuerfreibetrag auch aufteilen. Erst wenn die Kapitalerträge die festgelegten Grenzen übersteigen, werden davon 25 Prozent Abgeltungssteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Freistellungsaufträge können unterjährig angepasst werden

Es ist übrigens möglich, die Freistellungsaufträge innerhalb eines Jahres zu ändern. Wer etwa absehen kann, dass sein Wertpapierdepot in nächster Zeit keine Aktiengewinne oder kaum Dividendenerträge abwerfen wird, kann seinen Sparerfreibetrag anderweitig besser ausschöpfen: zum Beispiel, wenn er parallel ein Festgeldkonto besitzt, wo zum Laufzeitende in diesem Jahr mit auskömmlichen Zinsen zu rechnen ist.

So lässt sich der Sparerpauschbetrag aufteilen
Der Sparerpauschbetrag lässt sich grundsätzlich auf verschiedene private Anlage- und Sparprodukte aufteilen. Entsprechende Freistellungsaufträge sind jederzeit anpassbar. Die Höhe kann jeder selbst bestimmen, solange die künftige Höchstsumme von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro (Zusammenveranlagung) pro Jahr nicht überschritten wird. Dafür sollte man die jeweiligen Kapitalerträge abschätzen.

Hierzu ein Beispiel: Hat ein Anleger oder Sparer einen Freistellungsauftrag von 500 Euro dem Kreditinstitut A und 301 Euro dem Kreditinstitut B erteilt und möchte diesen Split beibehalten, erhöht zum Jahreswechsel automatisch Kreditinstitut A den Auftrag auf 624,22 Euro und Kreditinstitut B auf 375,78 Euro.

Quelle: Fondsverband BVI