Arbeiten Ärzte jetzt bald für lau?
Ina ReinschDie Bundesregierung will die Gelder für den ambulanten Bereich im nächsten Jahr um rund 2,7 Milliarden Euro kürzen. Was das Vorhaben für den Geldbeutel von Hausärztinnen und Hausärzten bedeutet.
Das vorgelegte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz könnte dazu führen, dass in der ambulanten Versorgung bundesweit pro Jahr wegen fehlender Finanzierung 46 Millionen Behandlungsfälle wegfallen. Mit dieser drastischen Zahl warnt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor den Auswirkungen der geplanten Einsparungen, die allein 2027 bei 2,7 Milliarden Euro liegen sollen. Um weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können, werden Ärzte erwägen müssen, ihre Tätigkeit anzupassen.
Beispiellose Einsparungen geplant
Gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen hat die KBV berechnet, wie sich die Kürzungen auf jede Fachgruppe in jedem KV-Bezirk auswirken würden. Die KBV zeigt dabei die durchschnittlichen Fallzahlen pro Arzt und Quartal, die bisher geleistet und künftig noch bezahlt werden. Ersichtlich ist auch, wie viele Fallzahlen Ärzte im Durchschnitt (nur) noch haben müssten, wenn sie ausschließlich die geforderten 25 Mindestsprechstunden pro Woche leisten würden.
Für die Fachgruppe der „Allgemeinmedizin/hausärztliche Innere Medizin“ ergibt sich nach der Berechnung, dass künftig bundesweit durchschnittlich nur noch 91 Prozent der bisherigen Fallzahlen je Arzt pro Quartal finanziert wären (892 statt 984). Würde diese Arztgruppe nur noch ihre vorgeschriebenen 25 Mindestsprechstunden pro Woche abhalten, müsste sie pro Quartal nur 561 Fallzahlen haben. Die Hausärzte trifft es dabei bundesweit noch vergleichsweise milde. Bei den Radiologen sind beispielsweise nur noch 77 Prozent ihrer bisherigen Fallzahlen finanziert, auch die Kardiologie sowie die Hämatologie/Onkologie kommen schlecht weg (82 % und 83 %). Die geringste Kürzung muss die Kinder- und Jugendmedizin hinnehmen. Hier wären künftig noch 95 Prozent der bisherigen Fallzahlen finanziert.
Hamburger Hausärzte besonders betroffen
Ein Blick in die einzelnen KV-Bezirke zeigt aber für Hausärztinnen und Hausärzte ein differenzierteres Bild: In Mecklenburg-Vorpommern wären danach weiterhin 100 Prozent der bisherigen Fallzahlen je Arzt pro Quartal finanziert, in Bayern noch 99 Prozent, in Bremen 95 Prozent. Besonders hart würde es die Hamburger Hausärzte treffen (77 %).
Die KBV hat außerdem berechnet: Würden alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland über alle Fachgruppen hinweg nur noch die vorgeschriebenen 25 Mindestsprechstunden pro Woche für einen vollen Versorgungsauftrag anbieten, würden 169 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr wegfallen. Heruntergerechnet auf die Fachgruppe der „Allgemeinmedizin/ hausärztliche Innere Medizin“ bedeutet das: Wegen fehlender Finanzierung würden 16,6 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr wegfallen. Leistet diese Fachgruppe nur noch ihre 25 Mindestsprechstunden, wären es 77,9 Millionen Behandlungsfälle weniger.
Die Zahlen sind alarmierend. Wer Kürzungen in einem solchen Umfang vorsehe, sollte wissen, dass dies die Versorgung nachhaltig verändern wird, sagt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause will die Regierung das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschieden.
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Das ist geplant:
Die Vergütung wird für alle ambulanten Leistungen gedeckelt:
Das betrifft auch extrabudgetäre Leistungen wie ambulante Operationen und Früherkennungsuntersuchungen. Ausgleichszahlungen, die Krankenkassen leisten müssen, wenn die Gelder für die haus- und kinderärztlichen Leistungen nicht ausreichen, um sie in voller Höhe zu bezahlen, sollen abgestaffelt vergütet werden.
Leistungen werden nicht mehr vergütet:
Für die Behandlung von Patienten, die über die Terminservicestelle kommen, soll es keine extrabudgetäre Vergütung mehr geben, extrabudgetäre Zuschläge als Anreiz zur Bereitstellung zusätzlicher Termine sollen gestrichen werden, ebenso extrabudgetäre Zuschläge für den Hausarztvermittlungsfall sowie die offene Sprechstunde.