Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist das ein gutes Ergebnis. Die Honorare werden deutlich angehoben, zudem werden Schwangere in den Kliniken durch freiberuflich tätige Hebammen künftig individueller betreut. Damit sei zum Schutz von Mutter und Kind eine qualitativ hochwertige Versorgung langfristig gewährleistet. Durch strukturelle Vorgaben und finanzielle Verbesserungen  soll auch sichergestellt werden, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig in der Regel nicht mehr als zwei Schwangere zur selben Zeit betreut.

Die zentralen Punkte der Einigung

  • Die Honorare für alle Leistungen werden um mehr als 17 Prozent angehoben und gelten rückwirkend ab 15. Juli 2017. Hintergrund: Freiberufliche Hebammen bekommen keinen einheitlichen Lohn, sondern ein Honorar je abgerechneter Leistung. Diese Honorare sind erstmalig ab 1. Juli 2020 wieder neu verhandelbar.
  • Eine Neustrukturierung der klinischen Geburtenbetreuung durch freiberufliche Beleghebammen ermöglicht eine persönlichere Betreuung. Um die Maßnahmen in den Kliniken umsetzen zu können, tritt diese Regelung erst am 1. Januar 2018 in Kraft. Der GKV-Spitzenverband ist zudem gerne bereit, das Angebot der Hebammenverbände anzunehmen, gemeinsam entsprechende Konzepte zur Weiterentwicklung der klinischen Geburtsbetreuung durch Beleghebammen zu erarbeiten.
  • Es sind neue Leistungen wie z. B. ein drittes Vorgespräch in der Schwangerschaft und die Einzelunterweisung zur Geburtsvorbereitung (bisher nur Finanzierung von Gruppenkursen) hinzugekommen.
  • Die neuen Leistungen führen zusammen mit den Neustrukturierungsmaßnahmen für die persönlichere Betreuung in der klinischen Geburtshilfe zu weiteren Mehreinahmen der Hebammen über die 17-prozentige Honorarerhöhung hinaus. Für diesen zusätzlichen Bereich kalkulieren die Kassen mit Mehrausgaben in Höhe von bis zu fünf Prozent.

Berufshaftpflichtversicherung

Zusätzlich zu den Honorarerhöhungen erhalten freiberufliche Hebammen auch weiterhin einen Ausgleich für die steigenden Kosten ihrer Berufs-Haftpflichtversicherung. Hierfür zahlt der GKV-Spitzenverband der einzelnen Hebamme auf Antrag einen Sicherstellungszuschlag. Wenn sich die Versicherungsprämie für die Berufs-Haftpflichtversicherung erhöht – wie erneut zum 1. Juli 2017 geschehen – steigt automatisch die Zahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung an.

Bisherige Honoraranpassungen

Zuletzt waren die Honorare für freiberufliche Hebammen im September 2015 um fünf Prozent gestiegen. Davor gab es im Januar 2013 eine 13-prozentige Honorarerhöhung.

Erläuterung zum besseren Betreuungsschlüssel

In der Praxis bedeutet der bessere Betreuungsschlüssel, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig innerhalb des Zeitraumes von 30 Minuten bei zwei Frauen gleichzeitig beispielsweise „Hilfe bei Wehen“ abrechnen kann. Im nächsten Berechnungszeitraum, also der nächsten angefangenen halben Stunde, kann sie dann erneut z. B. „Hilfe bei Wehen“, eine CTG-Messung oder auch das Abhören der Herztöne des Babys abrechnen. Damit kann sie innerhalb einer Stunde vier Frauen helfen. Benötigen diese vier Frauen dann vorerst keine weitere Hilfe, aber weitere Schwangere brauchen Unterstützung, kann dieselbe Hebamme auch bei Bedarf einer fünften oder sechsten Schwangeren helfen. Zeichnet sich allerdings ab, dass diese Frauen nicht nacheinander zu betreuen sind, weil sich beispielsweise bei der „Hilfe bei Wehen“ zeigt, dass die Geburten kurz bevorstehen, dann ist das Hinzuziehen einer oder sogar zweier Bereitschaftshebammen notwendig. So soll künftig sichergestellt werden, dass schwangere Frauen persönlicher betreut werden und damit die Qualität in der Geburtshilfe steigt. Um den damit einhergehenden zusätzlichen Aufwand für die betreuenden Hebammen zu berücksichtigen, wurden die Honorare deutlich angehoben.

Beispiel für die Verbesserungen der Vergütung von klinischen Geburten durch Beleghebammen:

Das Kind wird nach zehn Stunden in einer Klinik geboren.

Bisherige Regelung:

Die freiberuflich tätige Beleghebamme im Schichtdienst kann 342,70 € für diese Klinikgeburt abrechnen. Die Pauschale in Höhe von 271,94 € sieht eine Betreuung von bis zu acht Stunden vor und bis zu drei Stunden nach der Geburt vor. Die beiden weiteren Stunden vor der Geburt können über „Hilfe bei Beschwerden und Wehen“ je angefangene halbe Stunde abgerechnet werden in Höhe von 70,76 € (2 Std. = 4 halbe Stunden x 17,69 €).

Neue Regelung:

Die freiberuflich tätige Beleghebamme im Schichtdienst kann für diese Klinikgeburt 538,20 € abrechnen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Die Geburtspauschale in Höhe von 165,60 € bezieht sich auf bis zu einer Stunde vor und bis zu drei Stunden nach der Geburt. Daneben können die weiteren neun Stunden vor der Geburt über „Hilfe bei Beschwerden und Wehen“ je angefangene halbe Stunde abgerechnet werden in Höhe von 372,60 € (9 Std. = 18 halbe Stunden x 20,70 €).

Die Erhöhung beträgt in diesem Beispiel 195,50 €. Dies entspricht einer Erhöhung von über 57 Prozent.

Wenn die Hebamme in den Stunden vor der Geburt parallel eine weitere Frau betreut, erhält sie beispielsweise für die Hilfe bei Beschwerden und Wehen je angefangener halben Stunde zusätzlich 20,70 €.

Quelle: GKV Spitzenverband