Die steuerrechtliche Berücksichtigung einer Bereitschaftsdienstzulage
Dennis Janz LL.M.Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH vom 29.11.2016 Az. VI R 61/14) gibt Ärzten Hilfestellung bei der Beurteilung der Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen- und steuerfreien Zuzahlungen. Wichtig ist das beispielsweise bei der Bereitschaftsdienstzulage. Das Urteil stellt Steuerberater Dennis Janz LL.M., Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK), vor.
Dennis Janz LL.M.
Steuerberater, Radloff, Janz & Partner mbB
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