Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Laut Zi-Praxis-Panel konnten niedergelassene Ärzte 2013 bis 2016 hohe Zuwächse bei ihren Praxiseinnahmen verzeichnen. Lagen die Gesamteinnahmen im Jahr 2014 im Durchschnitt noch bei 304.000 Euro, stiegen sie 2015 auf 312.700 Euro und 2016 nochmals auf 326.500 Euro an. Bei den Aufwendungen für Personal, Material und Miete verzeichneten die niedergelassenen Ärzte in diesem Zeitraum allerdings ebenfalls starke Zuwächse.

Was dem niedergelassenen Arzt nach Abzug der Praxiskosten bleibt

Nach Abzug dieser Praxiskosten bleibt ein Anstieg der Einnahmen je Praxisinhaber um durchschnittlich 40.800 Euro auf zuletzt (2016) 170.400 Euro. In Gemeinschaftspraxen erreichten die Jahresüberschüsse für Praxisinhaber 2016 sogar 197.900 Euro. Damit fielen sie 27 Prozent höher aus als in Einzelpraxen (156.400 Euro).

Wie die Details der aktuellen Analyse zeigen, erfolgte der Zuwachs für die Ärzte nicht gleichmäßig. So stiegen die Einnahmen je Praxisinhaber 2014 – vor allem dank nachträglicher Honorarzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen – um satte 6,5 Prozent. Im Jahr darauf lag der Zuwachs nur noch bei 2,8 Prozent. 2016 fiel der Anstieg mit 4,4 Prozent wieder etwas höher aus.

Welche niedergelassenen Ärzte am meisten vom aktuellen Plus profitierten

Doch wie verteilt sich der Zuwachs auf Hausärzte, Fachärzte oder Psychotherapeuten? Das höchste durchschnittliche Plus beim Jahresüberschuss verbuchten Praxisinhaber im Fachgebiet Psychotherapie mit 7,7 Prozent. Ihrer Einnahmesteigerung von 5,7 Prozent stand nur ein Kostenzuwachs von 0,7 Prozent gegenüber. Außerdem profitierten Psychotherapeuten insbesondere 2016 von Honorarnachzahlungen für die Jahre 2012 bis 2015.

Die Praxisinhaber im Fachgebiet Dermatologie mussten die höchsten prozentualen Kostensteigerungen hinnehmen, nämlich um durchschnittlich 5,2 Prozent. Die größte durchschnittliche Steigerungsrate der Einnahmen (+6,0 Prozent) wurde allerdings ebenfalls im Fachgebiet Dermatologie erzielt. Im Mittel blieb Dermatologen mit eigener Praxis beim Jahresüberschuss ein Plus von 7,0 Prozent.

Markant sind die Unterschiede zwischen Ärzten mit konservativer Tätigkeit und Ärzten, die operative Leistungen erbringen. So wurden im Jahr 2016 in operativ tätigen Praxen im Vergleich zu konservativ tätigen Praxen durchschnittlich 23.500 bis 357.500 Euro höhere Jahresüberschüsse je Praxisinhaber erzielt.

Bezogen auf die durchschnittliche Arbeitszeit von 2.215 Stunden pro Inhaber und Jahr ergibt sich ein rechnerischer Überschuss von 77,50 Euro je Inhaberstunde im Jahr 2016. Hausärzte erreichten hier etwa 76 Euro je Inhaberstunde, fachärztliche Internisten liegen mit etwa 111 Euro je Inhaberstunde über allen anderen Praxisinhabern. In der psychotherapeutischen Versorgung liegt der Überschuss bei etwa 43 Euro je Inhaberstunde.

Einnahmen sind nicht das Einkommen des Praxisinhabers

Abgesehen davon, dass es sich nur um Durchschnittswerte handelt, kann nicht oft genug betont werden, dass die Gesamteinnahmen je Praxisinhaber keinesfalls mit dem Einkommen eines niedergelassenen Arztes oder Psychotherapeuten zu verwechseln sind und auch nicht mit dem Gehalt verglichen werden können, das ein in einer Klinik angestellter Mediziner verdient. Denn das tatsächliche „Netto-Einkommen“, das ein Arzt mit eigener Praxis erwirtschaftet, ergibt sich erst nach Abzug von Steuern und Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu kommen die Beiträge, die der niedergelassene Arzt an Versorgungswerke leistet und ggf. weitere Vorsorgeaufwendungen für den Praxisinhaber und seine Familie.

Wie das Zi-Praxis-Panel an einer Beispielrechnung zeigt, fällt das verfügbare Netto-Einkommen eines selbstständigen Arztes dann deutlich niedriger aus. Nimmt man den durchschnittlichen Jahresüberschuss von 170.351 Euro und zieht davon die üblichen Beiträge zur ärztlichen Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einkommenssteuer ab, verbleibt nur noch ein Nettoeinkommen in Höhe von 85.399 Euro bzw. 72.871 Euro im Jahr. Dies entspricht einem verfügbaren Einkommen in Höhe von immerhin 7.117 Euro bzw. 6.073 Euro pro Monat.

Ebenso wie das Gehalt, das ein in einer Klinik angestellter Oberarzt oder Assistenzarzt verdient, relativiert sich auch das Einkommen des Praxisinhabers, wenn man sich die tatsächlich geleistete Arbeitszeit dazu anschaut. Berücksichtigt man die durchschnittlichen Arbeitszeiten der Niedergelassenen, so verdienen Ärzte mit eigener Praxis im Durchschnitt 39 Euro bzw. 33 Euro netto pro Stunde.

Der Grundsatz, dass ein Praxisinhaber bei vollzeitiger Tätigkeit einen Überschuss erzielen sollte, der mindestens dem Gehalt eines Oberarztes in einer Klinik entspricht, wird somit oftmals gar nicht erreicht. Im Gegensatz zu Medizinern, die in einer Klinik angestellt sind, tragen Ärzte mit eigener Praxis aber zudem noch das volle unternehmerische und das haftungsrechtliche Risiko für ihre ärztlichen Tätigkeiten.

Die Veröffentlichungen der Zi-Praxis-Panels finden Sie hier: https://www.zi.de/projekte/zi-praxis-panel/veroeffentlichungen