Ab Januar 2017 sollen elektronische Arztbriefe laut E-Health-Gesetz finanziell gefördert werden. Details zu Inhalt und Struktur der Briefe sowie zur Abrechnung hat die KBV in einer Richtlinie festgelegt, die auf der Vertreterversammlung nun auch beschlossen wurde.
Nach dem E-Health-Gesetz müssen die Krankenkassen im Jahr 2017 eine Pauschale von insgesamt 55 Cent für jeden elektronisch übermittelten Brief zahlen. Vorausgesetzt wird allerdings, dass dessen Übertragung sicher erfolgt und der Papierversand entfällt. Ärzte müssen die Briefe zudem mit dem Heilberufsausweis qualifiziert elektronisch signieren.
Da sowohl Sender als auch Empfänger in die erforderliche technische Infrastruktur investieren müssen, wird die Förderung von 55 Cent zwischen den beiden aufgeteilt: 28 Cent erhalten Ärzte für den Versand eines E-Arztbriefes, 27 Cent für den Empfang. Somit werden Faxe mit 55 Cent weiterhin höher gefördert, was bereits kritisiert wurde.
Die Vergütung der elektronischen Arztbriefe erfolgt dabei nicht aus der begrenzten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), sondern extrabudgetär. Beim Versand gibt es allerdings eine Obergrenze, die abhängig von der Fachgruppe ist und sich an der Anzahl der Behandlungsfälle in dem jeweiligen Quartal orientiert. Dabei können für einen Patienten auch mehrere Briefe verschickt werden.
Die Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt. Wenn es keine Beanstandungen durch das BMG gibt, tritt die Richtlinie zum 1. Oktober in Kraft. Der Förderzeitraum beginnt am 1. Januar 2017.
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