Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sprach von schwierigen Verhandlungen und einem „zähen Ringen über Wochen“. So hatten die Krankenkassen in der ersten Runde der Honorarverhandlungen Anfang August eine Null-Runde gefordert. Nach der aktuellen Entscheidung sei jetzt zumindest eine Steigerung erzielt worden, die mit den Ergebnissen der Vorjahre vergleichbar sei, so Gassen in einem Video-Statement.

Kostenentwicklung in Arztpraxen wird nicht abgebildet

Richtig zufrieden ist man mit dem Ergebnis der Honorarverhandlungen aber trotzdem nicht. Grund dafür ist, dass die gesetzlichen Vorgaben zur jährlichen Anpassung des Orientierungswertes (OW) die Berücksichtigung der aktuellen Kostenentwicklung in den Praxen nahezu unmöglich machen. Unter anderem konnten die nach den Tarifsteigerungen erhöhten Personalkosten nicht abgebildet werden. „Wir stellen zunehmend fest, dass eine Anpassung des Orientierungswertes mit den im Gesetz vorgegebenen Regeln nicht sachgerecht gelingen kann“, erklärte Gassen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben werden  für die Anpassung die Investitions- und Betriebskostenentwicklung der zwei zurückliegenden Jahre als Grundlage herangezogen. Für den Orientierungswert 2022 wurde also die Kostenentwicklung vom Jahr 2019 zu 2020 betrachtet und die aktuelle Tariferhöhung der MFA-Gehälter nicht berücksichtigt.

Die Mehrheit des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) hätte nicht davon überzeugt werden können, “von der retrospektiven Betrachtung der Kostenentwicklung abzuweichen und diesen Posten vorzuziehen”, sagte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister. Die KBV werde die Forderung nach der Berücksichtigung der Tarifsteigerung im nächsten Jahr aber erneut einbringen.

Corona-Sonderregelungen für Telefon und Abrechnung verlängert

Wie die KBV weiter bekannt gab, wurden zudem mehrere Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis Jahresende verlängert. Dazu gehören unter anderem die zusätzlichen Abrechnungsmöglichkeiten bei Telefonkonsultationen und die uneingeschränkte Nutzung der Videosprechstunde.

Quelle: KBV