Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

„Wir haben heute bereits den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen“, erklärten dazu in Berlin Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender.

Im Mittelpunkt der  ersten Verhandlungsrunde stand die Weiterentwicklung des Orientierungswertes, auf dessen Grundlage die Preise für alle vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Leistungen berechnet werden. Auf den Vorschlag der KBV, den Orientierungswert um drei Prozent anzupassen, ging die Kassenseite nach Aussage von Gassen überhaupt nicht ein, sondern wollte ihrerseits auf eine Nullrunde hinaus. “Das ist kein Verhandlungsangebot, um eine Einigung zu erzielen, das ist ein Affront“, kritisierte KBV-Chef Dr. Gassen deutlich. „Vor diesem Hintergrund blieb uns keine Alternative: Wir haben den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen.“

Null-Prozent-OW-Anpassung

Wie Dr. Andreas Gassen weiter erklärte, habe man erleben müssen, dass die GKV sich einer sachgerechten Diskussion eigentlich von vornherein entzogen hat, indem sie ein Angebot auf den Tisch gelegt hat, was man nicht wirklich als Angebot bezeichnen könne: “Null Prozent OW-Anpassung ist natürlich auch insbesondere angesichts der Verdienste der Niedergelassenen in der Corona-Pandemie schon eine Unverschämtheit. Anders kann man das, glaube ich, gar nicht bezeichnen”.

Das habe dann auch mit sachgerechter und auch harter inhaltlicher Auseinandersetzung nichts mehr zu tun. So geht es nicht. So sehe man überhaupt keine Grundlage für Verhandlungen und warte deshalb auf den Schiedsspruch.

Was hatte die KBV gefordert?

Gefordert wurde ein Plus von drei Prozent. Grundlage waren Berechnungen, in die u.a. die Kostensteigerung in den Praxen eingeflossen sind. Gassen: “Das Wesen der Honorarverhandlungen ist nicht, eine Wunschsumme zu fordern. Sie muss schon irgendwie hinterlegt sein. Aber genauso ist es nicht Sinn und Zweck der Honorarverhandlungen, berechtigte Forderungen mit einer unverschämten Nullrunde abriegeln zu wollen, wie das die Kassen im Moment versuchen.”

Die Terminierung für das Schiedsverfahren ist auf Mitte September gelegt. Sollte sich die GKV laut Gassen aber doch noch “eines Besseren besinnen und vielleicht mit einem ernst zu nehmenden Angebot kommen”, dann könnte man aber vorher schon wieder in Verhandlungen einsteigen. Bleibt es bei dieser Grundaussage “keine Steigerungen”, dann liegt der Ball beim Unparteiischen. “Und dann werden wir sehen, inwieweit es hier zu einem Schiedsspruch gegen die Ärzteschaft kommt.”

Quelle: KBV