Risikolebensversicherung: Wie sichern Sie Hinterbliebene vernünftig ab?
Deborah WeinbuchWer Verantwortung trägt, sei es für die Familie oder für die Gemeinschaftspraxis, möchte seine Hinterbliebenen für den Fall des eigenen Ablebens gut abgesichert wissen. Auf was Sie bei der Wahl der Versicherungssumme und Laufzeit achten sollten.
Für Ärztinnen und Ärzte, die Familienangehörige finanziell unterstützen oder in einer Gemeinschaftspraxis tätig sind, ist eine Risikolebensversicherung ein wichtiger Baustein, um den Lebensstandard der Angehörigen zu sichern beziehungsweise den Fortbestand der Praxis zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Darlehen für Wohnraum oder Praxisfinanzierung bestehen oder Zukunftsausgaben wie die Ausbildung der Kinder anstehen.
Besonders relevant ist diese Art der Absicherung auch für unverheiratete Paare, die auf ein gemeinsames Einkommen angewiesen sind, zumal kein Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente besteht. Da bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften auch das gesetzliche Erbrecht nicht greift, sollte man sich in einem solchen Fall von einem Fachanwalt beraten lassen.
Bedürfnisorientierte Versicherungssumme in der Risikolebensversicherung
Die Höhe der Versicherungssumme hängt von der individuellen finanziellen und familiären Situation ab. Alle laufenden und zukünftigen Kosten und Verpflichtungen sollten berücksichtigt werden. Kredite sollten voll abgesichert werden. Für Alleinerziehende wird eine Versicherungssumme von mindestens dem fünffachen Bruttojahreseinkommen empfohlen, um den Lebensstandard und die Ausbildung der Kinder zu sichern – auch wenn diese Empfehlung an der Einkommensrealität vieler Alleinerziehender scheitern dürfte. Für ältere Kinder, die sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden, kann das Dreifache des Bruttojahreseinkommens ausreichend sein.
Die Laufzeit der Risikolebensversicherung sollte so gewählt werden, dass sie den finanziellen Absicherungsbedarf abdeckt. Dies kann die Volljährigkeit der Kinder, der Abschluss ihrer Ausbildung oder die vollständige Rückzahlung eines Darlehens sein. Eine flexible Gestaltung der Versicherung, die Lebensereignisse wie Familienzuwachs, Immobilienerwerb oder eine deutliche Einkommenssteigerung mit Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung berücksichtigt, ist ratsam.
Für Ärzte in Gemeinschaftspraxen, die sich gegenseitig absichern möchten, ist zunächst die Kreditsumme der Praxisfinanzierung zu bedenken. Auch die Betriebskosten, die voraussichtlich eine Zeit lang von den anderen allein getragen werden müssen, sind relevant.
Vorsicht bei voreiliger Kündigung der Risiko-Lebensversicherung
Auch wenn die Risikolebensversicherung vor Ablauf gekündigt werden kann, sollte dieser Schritt gut überlegt sein. Denn später, wenn man älter und vielleicht auch kränker wird, ist es teurer, einen neuen Vertrag abzuschließen. Insofern sind auch verbundene Versicherungen, bei denen Paare gemeinsame Verträge abschließen, kritisch zu sehen. Diese erscheinen zwar von den Gebühren her günstiger. Wenn aber beim Tod eines Partners der Vertrag erlischt oder bei einer Trennung eine neue Versicherung abgeschlossen werden muss, kann dies aus Alters- oder Gesundheitsgründen problematisch sein. Einzelverträge mit sogenannten Überkreuzversicherungen, bei denen ein Partner den anderen begünstigt, sind sowohl für unverheiratete Paare als auch für Praxispartner die interessantere Variante.