Kfz-Kaufpreis muss ohne Blick ins Kleingedruckte ersichtlich sein
Marzena SickingWer Autos auf einer Online-Plattform zum Kauf anbietet, darf relevante Preis-Details nicht im Kleingedruckten verstecken. Werbewirksame Lockangebote, die nicht der Realität entsprechen, seien irreführend und demzufolge unwirksam, so das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 179/18).