Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Eine monatliche Förderung in Höhe von 4.800 Euro können nun auch Praxen erhalten, die angehende Fachärzte für Allgemeinchirurgie, für Kinderchirurgie, für Psychiatrie und Psychotherapie, für Neurologie sowie für psychosomatische Medizin und Psychotherapie weiterbilden. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die bayerischen Krankenkassen verständigt, die die Förderung paritätisch finanzieren. Für die meisten der genannten Arztgruppen sind aktuell in einem vom 23. Juni bis 25. August diesen Jahres laufenden Ausschreibungsverfahren insgesamt knapp 85 freie Förderstellen verfügbar.

Förderung der Weiterbildung

Basis für die Förderung der Weiterbildung ist eine auf Bundesebene geschlossene Vereinbarung. Diese sieht unter anderem vor, dass die KV und die Krankenkassen auf regionaler Ebene jeweils bis zum 31. März eines Kalenderjahres überprüfen, welche Facharztgruppen sich für das regionale Kontingent (in Bayern insgesamt rund 156 Stellen) bewerben können.

Informationen zu den Fördervoraussetzungen

Details zur Aufteilung des Stellenkontingents auf die einzelnen Arztgruppen sowie ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen stellt die KVB auf ihrer Internetseite unter https://www.kvb.de/nachwuchs/weiterbildung/ zur Verfügung. Eine Antragstellung ist im Ausschreibungszeitraum vom 23. Juni 2017 bis zum 25. August 2017 mit dem auf der KVB-Internetseite bereitgestellten Formular möglich. Übersteigt die Anzahl der beantragten Stellen das vorhandene Stellenkontingent, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Der Vorstand der KVB sieht die für Fachärzte neu etablierte Förderung als wichtigen Baustein der Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Bayern. Die große Nachfrage im Rahmen der im Herbst 2016 erfolgten ersten Ausschreibung unterstreiche die Bedeutung der fachärztlichen Weiterbildungsförderung im ambulanten Bereich.