Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Von der Gehaltserhöhung bleibt einer medizinischen Fachangestellten (MFA) immer weniger. Steuern und Sozialabgaben lassen oft nur wenig mehr als die Hälfte des Zuschlags übrig, während es den Arzt noch wesentlich mehr als den Bruttobetrag kostet. Wer seine Helferinnen für gute Arbeit belohnen will, tut also gut daran, über Alternativen nachzudenken. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Mehrwert statt Mehrkosten

Haben Sie eine Ferienwohnung? Überlassen Sie die doch einmal verdienten Mitarbeiterinnen. Verschenken Sie Bücher, Zeitschriftenabos, Kino-, Theater- oder Konzertbesuche. Eine verbesserte Motivation und zumeist ein direkter Nutzen für die Praxis wird fast immer durch die Weiterbildung der MFA erreicht. Kurse zum Thema Rhetorik, Körpersprache, NLP, Telefontraining sind Beispiele aus dem vielfältigen Angebot unterschiedlichster Einrichtungen. Übernehmen Sie Vereinsbeiträge, Internet-, Handy-, Versicherungs- oder andere der vielfältigen Kosten, die Sie über die Praxis besser (oder überhaupt erst) steuerlich absetzen können, als die Mitarbeiter selbst.

Die clevere Alternative zu mehr Lohn sind diese geldwerten Vorteile, die einen Gewinn für beide Seiten ermöglichen, allemal. Der Fiskus bietet eine ganze Reihe von Möglichkeiten, völlig legal einige hundert Euro netto mehr springen zu lassen. Manche dieser Zusätze müssen zwar pauschal versteuert werden, trotzdem kann es für alle Beteiligten günstiger sein als eine schnöde Gehaltserhöhung. Denn würde eine Gehaltserhöhung von 100 Euro brutto inklusive Sozialabgaben dem Arzt schnell über 120 Euro kosten, so hätte die MFA in ungünstigen Fällen nicht einmal 60 Euro netto mehr auf dem Gehaltskonto.

Chef kann Kinderbetreuungskosten übernehmen

Auch eine Übernahme der Kinderbetreuungskosten in Höhe von 100 Euro kostet die Praxis dagegen keinen Cent mehr als diesen Betrag und die Mitarbeiterin hat netto genau die Summe mehr bekommen. Es gibt Praxen, die stellen zumindest ihrer engagierten Erstkraft, die auch mal zuhause etwas für die Praxis tut, die gesamte Hard- und Software für das Home-Office zur Verfügung. Natürlich kann das auch privat genutzt werden und ist dennoch steuer- und sozialabgabenfrei, solange die Praxis Eigentümer oder Leasingnehmer ist.

Das nächste Gespräch mit dem Steuerberater sollte unbedingt auch dieses Thema beinhalten. Er kann beurteilen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist und was nicht. Wenn er gut ist, hat er sicher noch einige weitere Ideen. Oder sie machen es einfach so wie einer unserer Leser: Er gewann bei unserer monatlichen Kurzurlaub-Verlosung einen Hotelgutschein über zwei Nächte für zwei Personen in einem schicken Golfresort. Er selbst trat die Reise aber nicht an – sonderns schenkte sie einer „verdienten Mitarbeiterin zum 25-jährigen Betriebsjubiläum“.

Check-Liste für den Steuerberater

Sie wollen Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun? Ihr Steuerberater weiß, an welchen Kosten Sie sich beteiligen können. Das könnten beispielsweise sein:

  • Direktversicherung als Altersvorsorge
  • Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen
  • Kinderbetreuungskosten
  • Kursgebühren, Warengutscheine
  • Reisekosten für Fortbildungen
  • Praxishandy
  • beruflich bedingte Auslagen wie Telefonkosten oder Internetkosten zu Hause
  • PC-Überlassung
  • betriebliche Gesundheitsförderung (Kurse, Massagen, Check ups…)
  • Praxis-E-Bike, Job-Ticket/Fahrtkosten
  • Essenszuschüsse