Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Ein Zahlendreher oder ein Fehler in der IT und schon ist es passiert: Sie haben einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin zuviel Geld überwiesen oder die Handwerker-Rechnung deutlich überbezahlt. Sie haben allerdings noch Chancen, das Extra-Geld zurückzubekommen.

Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Überweisungen regelmäßig kontrollieren. Denn die Empfänger sind keinesfalls verpflichtet, Sie auf einen Irrtum aufmerksam zu machen. Natürlich wäre es eine nette Geste, den Fehler zu melden und der weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit sicherlich förderlich. Aber eine Pflicht dazu besteht nicht. Was der Empfänger allerdings nicht tun darf: Er darf das zu viel gezahlte Geld nicht einfach auf ein anderes Konto verschieben und verschwinden lassen. Das gilt vor allem für größere Beträge. Fällt die Überzahlung drei Jahre lang nicht auf, gilt der Vorgang als verjährt.

Das zu viel überwiesene Geld ist vielleicht schon weg

Handelt es sich um eine kleinere Summe, die nicht weiter auffällt, ist das Geld unter Umständen komplett weg. Kann der Mitarbeiter nachweisen, dass das Geld weg ist und er die Ausgaben nicht getätigt hätte, wenn ihm der Irrtum aufgefallen wäre, hat der Chef bzw. der Vertragspartner meist Pech gehabt.

Viele Banken bieten einen sogenannten Rückholservice an, mit dem eine Buchung zurückgenommen werden kann. Das ist meist aber nur innerhalb von wenigen Stunden möglich. Als Arbeitgeber haben Ärzte die Möglichkeit, sich vertraglich vor Überzahlung zu schützen: Mit einer entsprechenden Klausel kann man Mitarbeiter dazu verpflichten, zu viel gezahlte Beiträge zu erstatten.

Notfalls muss man klagen

Wurde das Geld an einen Dienstleister überwiesen, der den zu viel gezahlten Betrag nicht erstatten will, bleibt dem Überweiser nur noch der Rechtsweg. Die Chancen, das Geld auf diesem Weg zurückzuholen, sind in der Regel sehr gut.