Bewirtung in der Praxis: Dienstjubiläum von der Steuer absetzen
Dennis Janz LL.M.Die Dienstjubiläums-Feier eines Arztes kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs steuermindernd berücksichtigt werden. Woauf sie dabei genau achten müssen, erläutert Steuerberater Dennis Janz.
Dennis Janz LL.M.
Steuerberater, Radloff, Janz & Partner mbB