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Steuern

Das Finanzamt kann einen bereits ergangenen Steuerbescheid nachträglich ändern. Das ist beispielsweise üblich, wenn das Finanzamt mit Daten gearbeitet hat, die von Arbeitgebern, Versicherern oder Banken falsch gemeldet wurden und diese nachträglich korrigiert werden.

Wie Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler erklärt, müssen betroffene Steuerzahler aber nicht jede Änderung hinnehmen. Fallen nach der Änderung des Bescheids höhere Steuern an, sollten Steuerzahler sogar genau überprüfen, ob sie die Änderungen überhaupt akzeptieren müssen. Der Bescheid darf nämlich nicht in jedem Fall nachträglich zulasten des Steuerzahlers geändert werden. Wie ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes (Az.: 3 V 226/14) zeigt, gilt das vor allem, wenn das Finanzamt dabei nicht die Angaben des Steuerzahlers berücksichtigt hat.

Korrektur der Einkommenssteuererklärung nur bedingt möglich

In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung seinen Bruttolohn zutreffend angegeben. Sein Chef hatte dem Finanzamt hingegen ein niedrigeres Bruttoeinkommen elektronisch gemeldet. Der Sachbearbeiter im Finanzamt übernahm die falschen Daten des Arbeitgebers. Einige Monate später fiel der Fehler auf. Das Finanzamt änderte den Bescheid und verlangte mehr Steuern.

Zu Unrecht, entschied das Finanzgericht: Der Steuerzahler hatte seine Einnahmen zutreffend angegeben. Der Finanzbeamte hätte aufklären müssen, warum die elektronisch gemeldeten Daten des Chefs abweichen.