Geburtstagsfeier mit Kollegen ist steuerlich absetzbar
Marzena SickingMit Urteil vom 12. November 2015 (6 K 1868/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, als Werbungskosten abziehbar sind.