Halber Steuersatz nach Praxisverkauf: Auch Fehler des Finanzamts zählen
Ina ReinschWer seine Praxis verkauft, kann den „halben Steuersatz“ in Anspruch nehmen und erhält den Verkaufserlös steuervergünstigt. Doch was, wenn der bereits verbraucht ist, ohne dass der Arzt davon weiß?