Steuern
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Vergütung für Tätigkeit als Lehrarzt sind nicht steuerfrei
Bilden niedergelassene Ärzte Mediziner im Praktischen Jahr aus, indem sie diese täglich begleiten, ist das leider ein Fall für das Finanzamt. Wie das Finanzgericht Kiel entschieden hat sind Vergütungen für eine Tätigkeit als sogenannter „Lehrarzt“ nach § 3 Nummer 26 EStG nämlich nicht steuerfrei.
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