Steuern
Notärztlicher Betreuungsdienst auf Veranstaltungen ist umsatzsteuerpflichtig
Das Finanzgericht Köln (FG) hat entschieden, dass ärztliche Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, wenn es sich dabei um die notärztliche Betreuung auf Veranstaltungen handelt.
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