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Steuern

Wer mehr als 53.666 € im Jahr verdient, schwimmt offenbar in Geld – jedenfalls aus Sicht der Finanzbehörden. Denn ab dieser Summe wird bereits der Spitzensteuersatz von 42 % auf das Einkommen fällig. Der trifft somit schon Steuerpflichtige, die das 1,9-fache des durchschnittlichen Bruttogehalts aller Arbeitnehmer in Deutschland erhalten. Da war man in der Vergangenheit deutlich fairer unterwegs: Im Jahr 1965 lag der Wert, bei dem der Spitzensteuersatz fällig wurde, noch beim 15-fachen des Durchschnittseinkommens.

Und so zeigen sich die Bundesbürger mit der Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz fällig wird, dann auch mehrheitlich nicht einverstanden.

In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar EMNID, die im Auftrag der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) durchgeführt wurde, vertraten 48 % die Meinung, dass der Spitzensteuersatz erst bei höheren Gehältern greifen solle. Nur ein Drittel (34 %) hält die aktuelle Einkommensgrenze für angemessen. Lediglich 7% meinen, der Spitzensteuersatz solle bereits bei geringeren Gehältern gezahlt werden. Dieses Ergebnis zeigt sich sehr konstant in Ost und West, bei Alt und Jung, Männern wie Frauen.

Dazu Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM: „Während die Beschäftigten sich ihre Lohnsteigerungen mit Fleiß und Leistung erarbeiten müssen, füllt sich die Staatskasse immer schneller, weil die Politik die Steuertarife seit Jahrzehnten nicht richtig an die Preissteigerung anpasst. Die Bürger haben ein hervorragendes Gespür für Gerechtigkeit und wissen, dass man inzwischen auch ohne Spitzengehalt zum Spitzensteuersatzzahler werden kann. Das sollte die nächste Bundesregierung korrigieren und sowohl untere und mittlere Einkommen durch die Abflachung der Tarife entlasten, als auch die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz spürbar anheben. Gerecht geht nur mit Marktwirtschaft.“