Praxisverkauf: Wann der Veräußerungsgewinn versteuert werden muss
A&W RedaktionBei der Veräußerung eines Praxisanteils „mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.“ ist der dazugehörige Veräußerungsgewinn steuerlich noch im gleichen und nicht erst im nächsten Jahr zu erfassen. Das hat das Finanzgericht Nürnberg in einem Urteil bestätigt. Das gilt auch, wenn der Arzt seinen Gewinn erst im folgenden Jahr bekommt.