Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Steuern

Wer als Arzt sein neues Smartphone auch beruflich nutzt, kann die Anschaffungskosten anteilig als Werbungskosten geltend machen. Hierbei muss beim Finanzamt aber angeben werden, in welchem Umfang das Gerät für den Beruf verwendet wird.

Berufliche Notwendigkeit muss nachgewiesen werden

Hinweise dazu kann beispielsweise das Berufsbild und die tatsächliche Tätigkeit des Smartphone-Besitzers geben. Wenn beide darauf schließen lassen, dass das Smartphone auch beruflich genutzt wird, ist nach ständiger Rechtsprechung von einer hälftigen beruflichen Nutzung auszugehen. Der Arzt muss dann noch glaubhaft machen können, dass er das Smartphone in einem nicht unwesentlichen Umfang beruflich nutzt. Eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass mit dem Smartphone auch berufliche Gespräche geführt werden, kann bei fest angestellten Ärzten sinnvoll sein.

Wer einen höheren beruflichen Anteil – also als mehr 50 Prozent – geltend machen will, sollte über einen Zeitraum von drei Monaten genau aufzeichnen, in welchem Umfang das Smartphone privat und beruflich genutzt wird. Hilfreich dabei kann ein Einzelverbindungsnachweis sein, sowie detaillierte Notizen zur Gesprächslänge und dem Zweck des Telefonats.

Die Abschreibung der Anschaffungskosten

Für die Abschreibung der Anschaffungskosten gilt: Wenn das Gerät nicht mehr als 487,90 Euro gekostet hat, können die Aufwendungen dafür in Höhe des beruflichen Nutzungsumfangs im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden. Ansonsten sind die Kosten über mehrere Jahre zu verteilen – entsprechend der AfA-Tabellen der Finanzämter können Steuerpflichtige von einer Nutzungsdauer von fünf Jahren ausgehen.

Wenn das Gerät vorher nicht mehr genutzt werden kann, weil beispielsweise der Akku nicht mehr funktioniert oder der Bildschirm defekt ist, gilt: Die noch nicht geltend gemachten Abschreibungsbeträge können in dem Jahr angegeben werden, in dem das Gerät ausgemustert wird.

Neben den Anschaffungskosten können Steuerpflichtige auch laufende Kosten für das beruflich genutzte Smartphone anteilig beim Finanzamt angeben. Auch ohne Einzelnachweis können dann bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 Euro, monatlich als Werbungskosten angesetzt werden.