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Steuern

Für welche Versicherungen gibt es Steuerrückzahlungen?

„Bei der jährlichen Einkommenssteuer können alle Versicherungen geltend gemacht werden, die der Vorsorge dienen, also der Sicherung des Vermögens und der Gesundheit“, erklärt Michael Greifenberg. Hierzu zählen die Beiträge für eine Riester- oder Rürup-Rentenversicherung. Darüber hinaus lassen sich Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht sowie Unfallversicherungen steuerlich absetzen. Auch Kranken- und Zahnzusatzversicherungen gelten als Vorsorge-Maßnahmen und werden deshalb in der Rückerstattung beachtet. Voraussetzung dafür ist, dass die jährlichen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung unter der gesetzlichen Jahres-Höchstgrenze liegen: Für Angestellte und Beamte liegt diese bei 1.900 €, für Selbstständige bei 2.800 € pro Jahr, bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag. Wohngebäude- und Kaskoversicherungen dagegen können nicht steuerlich geltend gemacht werden, da sie als Sachversicherungen eingestuft werden.

Der Staat fördert Riester- und Rürup-Rente

Bis zum Rentenbeginn sind die Einzahlungen in den Riester-Vertrag steuerfrei, danach gilt der persönliche Steuersatz. „Der Sparer entrichtet die Beiträge für seinen Vertrag aus dem bereits versteuerten Nettoverdienst. Damit die Riester-Beiträge steuerfrei bleiben, bekommt er die zu viel gezahlten Steuern nachträglich vom Finanzamt erstattet“, erklärt Michael Greifenberg. Wer vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulage gespart hat, bekommt jährlich 154 € Zulagen vom Staat. Familien werden noch stärker gefördert: Für jedes Kind erhält ein Elternteil bis zu 300 € gutgeschrieben. In der Steuererklärung geben Riester-Sparer die investierte Vorsorgesumme in der „Anlage AV“ ein. Das Finanzamt errechnet dann die individuelle Steuerersparnis. Der Zulagenanspruch wird bei der Rückerstattung abgezogen. Bei der Rürup-Rente profitieren Besserverdiener und Selbstständige von einer hohen staatlichen Förderung. Für das Jahr 2016 können Alleinstehende bis zu 22.767 € (Verheiratete bis zu 45.534 €) bei der Steuererklärung geltend machen und 82 Prozent davon als Sonderausgaben absetzen.

Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungsbeiträge

Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen allerdings auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nur wenn die Summe aus den jährlichen Kosten für diese Versicherungen unter der Höchstgrenze von 1.900 € pro Jahr bei Angestellten und Beamten sowie 2.800 € bei Selbstständigen liegt, können andere Versicherungsbeiträge bis zur Höhe der Differenz von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Wird mehr gezahlt, wirken sich die darüber liegenden Beiträge nicht mehr steuerlich aus.

Quelle: www.cosmosdirekt.de/