Die Finanzverwaltung arbeitet auch während der Corona-Krise. Die ersten Steuerzahler haben auch schon die Steuererstattung bekommen. Ein kritischer Blick auf den Steuerbescheid ist trotzdem ratsam.
Wer seinen Steuerbescheid bekommt, sollte ihn noch einmal sorgfältig auf Richtigkeit überprüfen. Bei Fehlern können Steuerzahler Einspruch einlegen, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Die Chancen auf eine Korrektur sind hoch. Rund zwei Drittel der Einspruchsverfahren gehen zugunsten der Steuerzahler aus.
Nach einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) erreichten 2018 fast 3,4 Millionen Einsprüche die deutschen Finanzämter. Insgesamt wurden 3,25 Millionen Einsprüche im Laufe des Jahres abschließend bearbeitet. Davon wurden rund 64 Prozent zugunsten der Steuerbürger entschieden. In etwa 21 Prozent der Fälle wurden die Einsprüche zurückgenommen, und nur in rund 14 Prozent der Fälle ergingen Ablehnungen.
Das Einspruchsverfahren ist im Prinzip einfach und auch kostenlos. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids schriftlich beim Finanzamt eingegangen sein. Über das Elster-Online-Portal oder ein anderes Steuerprogramm können Steuerzahler den Einspruch auch elektronisch einlegen.
Ist ein vergleichbares Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), einem anderen Bundesgericht oder beim Europäischen Gerichtshof anhängig, reicht die Berufung auf das Aktenzeichen dieses Verfahrens, um den Einspruch zu begründen und den eigenen Steuerbescheid offen zu halten. Lehnt das Finanzamt den Einspruch ab, steht den Bürgern der Weg zu den Finanzgerichten der Länder offen.
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