Steuerlast mit Rückstellungen für Regresse gezielt senken
A&W RedaktionDer Bundesfinanzhof fällte vor Kurzem ein Urteil, das bilanzierende Praxisbesitzer stärkt. Jetzt dürfen solche Ärzte Rückstellungen für drohende Regresse bilden und damit ihre Steuerlast gezielt reduzieren. Voraussetzung: Es müssen dafür klar definierte Gründe vorliegen.