Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Steuern

Die gesetzliche Grundlage für die neue Förderung hatte der Gesetzgeber mit dem bereits im Juli 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen. Bundesweit bis zu 1.000 ambulante Weiterbildungsstellen sollen so jährlich gefördert werden. Die entsprechende Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband, kam ein Jahr später zustande. Zum Oktober 2016 haben dann die KVen mit den Kassen erstmals regional vereinbart, welche Gebiete mit wie vielen Stellen förderfähig sind.

Seit 2016 wurde der monatliche Gehaltszuschuss für Ärzte in der Weiterbildung für das Fachgebiet Allgemeinmedizin von 3.500 Euro auf 4.800 Euro bundesweit angehoben. Auch weitere Fachbereiche werden gefördert. Allerdings sind Förderungen der Fachbereiche regional festgelegt – und können sehr unterschiedlich sein. So bekommt das Krankenhaus für eine Weiterbildung zum Allgemeinmediziner 1.360 Euro Förderung, für die Weiterbildung zum Chirurgen gibt es 1.000 Euro mehr. Ein Niedergelassener bekommt für die Weiterbildung zum Allgemeinarzt mit 4.800 Euro deutlich mehr. Diese finanzielle Förderung hat dazu geführt, dass die Zahl der ambulant geförderten Ärzte in Weiterbildung regional um 24 Prozent angestiegen ist.

Weiterbildungsassistenten anstellen

Prinzipiell können niedergelassene Ärzte einen Zuschuss von monatlich 4.800 Euro beantragen, um Weiterbildungsassistenten anstellen, weiterbilden und ihnen eine vergleichbare Vergütung wie im Krankenhaus zahlen zu können. Als Grundlage gilt die „Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung“. Noch mehr finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen gibt es in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten. In Rheinland-Pfalz sind darüber hinaus acht weitere Facharztgruppen definiert, die die Förderung erhalten können. In Baden-Württemberg erhalten unter anderem auch niedergelassene Pädiater, Orthopäden und Augenärzte eine finanzielle Unterstützung.

Obwohl immer mal wieder eine Begrenzung des Alters bei der Förderung diskutiert wurde, hat sich diese bislang nicht verändert: Bis zum 65. Lebensjahr können selbst Ärzte, die in Eigenbetrieben – etwa der KV Rheinland-Pfalz weitergebildet werden – Förderung erhalten. Dabei sind die Förderstellen für Allgemeinmediziner unbegrenzt, die der anderen Fachgruppen limitiert. Gerade finanziell ist die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner mit eigener Hausarztpraxis attraktiv. Angestellt bekommt man meist ein dem Krankenhaus gleichgestelltes Facharztgehalt von etwa 6.000 Euro brutto im Monat. Als Selbstständiger verdienen Ärzte nach Abzug aller Praxiskosten rund das Doppelte.

Eigene Fortbildungsmaßnahmen

Zusätzlich sollten Sie nicht vergessen, dass Sie Ihre Fortbildungsmaßnahmen steuerlich gelten machen können. Wenn Sie an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen, so sind diese Kosten vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Hierzu zählen auch die Fahrten zu der Fortbildungsstätte sowie die Übernachtungskosten. Wichtig: Vergessen Sie hierbei nicht, sich Bescheinigungen über die Teilnahme (Termin, Dauer, Ort) während der Weiterbildung ausstellen zu lassen. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass es sich um eine berufliche Fortbildungsmaßnahme handelt.