Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

Michael Thaler, Vorstand der Vermögensberatung Top Vermögen AG, MünchenWie wichtig sind Stiftungen generell für die Gesellschaft?

Michael Thaler: Bürgerschaftliches Engagement ist essenziell, da der Staat mit seiner enormen Aufgabenfülle in vielen Bereichen an seine Grenzen kommt. Eine moderne Gesellschaft braucht diese gemeinsame Anstrengung aus der eigenen Mitte vom Verein bis zur Bürgerinitiative, um auf Dauer zu funktionieren. Stiftungsorganisationen leisten hier einen wichtigen ideellen, aber auch finanziellen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt.

Macht eine ewig angedachte kleinere Stiftung angesichts der momentan hohen Inflation noch Sinn?

Michael Thaler: Die Inflation trifft Stiftungen anders als den normalen Verbraucher, der im Supermarkt oder an der Tankstelle einkauft. Für die Erfüllung vieler Aufgaben spielt die Kerninflation die entscheidende Rolle und die liegt um die drei Prozent auf Jahressicht. Mit dividendenstarken Aktien von Qualitätsunternehmen oder inzwischen auch wieder der einen oder anderen Unternehmensanleihe mit guter Bonität, ist ein realer Kapitalerhalt plus kleiner Rendite realistisch. Kurzfristig bestehen einige Unsicherheiten an den Märkten, aber aus unserer Sicht ist es durchaus möglich, auf lange Sicht weiterhin Erträge zu erwirtschaften, um einen guten Zweck zu erfüllen.

Was gilt es bei der Stiftungsgründung zu vermeiden?

Michael Thaler: Ein typischer Fehler ist es, den Stiftungszweck oder die Anlagerichtlinien zu eng zu fassen. Nehmen Sie zum Beispiel eine Stiftung, die sich explizit um die Unterstützung katholischer Waisenkinder in einer Stadt kümmern soll. Heute gibt es da zwar noch Waisenkinder, aber seit einigen Jahren kaum mehr katholische, die unterstützt werden müssten. Im Prinzip entsteht mit der Gründung einer Stiftung eine eigene Rechtsperson, auf die selbst der ursprüngliche Stifter nur noch begrenzt Einfluss hat. Deswegen gilt es, gleich die Regeln so zu fassen, dass sie noch in vielen Jahren die Erfüllung der Ziele gewährleisten. Dabei muss bedacht werden, dass grundsätzliche Änderungen nur sehr begrenzt und mit relativ großem Aufwand möglich sind. Deswegen macht es absolut Sinn, am besten gleich, wenn der Gedanke aufkommt, eine Stiftung ins Leben zu rufen, qualifizierten Rat einzuholen.

Welche Anlageprobleme haben Stiftungen und wie lösen sie diese?

Michael Thaler: Lange Zeit stand der absolute Kapitalerhalt im Vordergrund und Stiftungsvorstände setzten sich Haftungsrisiken aus, wenn sie versuchten, mehr Erträge durch höheres Risiko zu erzielen. In Zeiten eines niedrigen Zinsniveaus blieb wenig Spielraum, wenn es keine entsprechend gestalteten Anlagerichtlinien gab. Hier wird die Stiftungsrechtsreform ab 2023 zumindest eine Verbesserung bringen. Denn dann sind die Anlageverantwortlichen angehalten, das Vermögen rentabel mit einem langfristigen Anlagehorizont zu investieren. Aber am besten werden schon bei der Stiftungsgründung Anlagerichtlinien aufgestellt, die eine gute Balance aus Vorgaben aber auch ausreichender Flexibilität für die Zukunft halten.

Oft sind die Anlageverantwortlichen gerade von kleineren Stiftungen keine Finanzprofis. Wo finden sie wirklich wertvolle Unterstützung?

Michael Thaler: Grundsätzlich bieten wahrscheinlich fast alle Banken und Berater hier gerne Hilfe an. Für viele ist das dann aber ein Geschäft wie jedes andere auch, bei dem es in erster Linie um Vertriebsvorgaben und Provisionen geht. Und nicht jeder hat die besonderen Bedürfnisse und die Bedeutung von Stiftungsarbeit im Auge. Im Idealfall hilft die Beratung, langfristig sicher und rentabel anzulegen, jedoch gleichzeitig die Kosten möglichst gering zu halten, damit ein möglichst großer Anteil der Erträge dem guten Zweck zufließt. Es gibt zum Beispiel unabhängige Vermögensverwalter, die seit vielen Jahren erfolgreich Stiftungen beraten und dies zu vergünstigten Konditionen anbieten, um damit selbst etwas Positives beizutragen.

Woran können Stiftungen Ihrer Erfahrung nach auch scheitern?

Michael Thaler: In der Regel gefährden weniger die Kapitalsorgen, sondern das wechselnde Führungspersonal eine dauerhafte Erfüllung des eigentlichen Stiftungszwecks. Die erste Generation der Vorstände wählt der Gründer meist noch selbst aus. Aber mit der Zeit können sich solche Gremien immer mehr verselbstständigen und Ideen auch ad absurdum führen. Wer das verhindern möchte, kann die Wirkungszeit einer Stiftung von vornherein auf zum Beispiel 50 Jahre begrenzen. So ist dafür gesorgt, dass das eingebrachte Kapital in dieser Zeit möglichst effizient für das ursprünglich angedachte Ziel eingesetzt und aufgebraucht wird.

5 Fakten über Stiftungen, die Sie kennen sollten, bevor Sie eine gründen…

1. Gestiftetes Geld gehört einem nicht mehr

Überlegen Sie sich genau, ob Sie Geld wirklich stiften wollen. Denn ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts erst einmal vom Staat anerkannt, kann der Gründer sie nicht mehr einfach wieder auflösen. Er trennt sich dauerhaft von seinem Vermögen.

2. Auch die Stiftung gehört nicht mehr dem Gründer

Wer eine Stiftung errichtet, schafft eine sogenannte „juristische Person“. Die gehört nur sich selbst und hat auch keine Mitglieder wie ein Verein. Umso wichtiger ist es, bei der Gründung Ziele, Anlagerichtlinien und Führungsstruktur weitsichtig festzulegen.

3. Anlageverantwortliche haben Haftungsrisiken

Auch wenn jemand ehrenamtlich die Aufgabe übernimmt, die Gelder einer Stiftung zu verwalten, übernimmt er eine große Verantwortung. Anlageverantwortliche können persönlich dafür haften, wenn sie hier grobe Fehler machen. Wer nicht über eigenes Fachwissen verfügt, sollte sich professionell beraten lassen.

4. Die meisten Stiftungen sind gemeinnützig, aber nicht alle

Rund 90 Prozent aller deutschen Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke und nicht wenige von ihnen seit Jahrhunderten. Trotzdem sagt der Begriff Stiftung allein noch nichts über die Mittelverwendung.

5. Es gibt viele Stiftungsformen

Die üblichsten Formen sind die Stiftung bürgerlichen Rechts und die Treuhandstiftung. Es gibt aber auch andere Varianten wie etwa den Stiftungs-Verein, die Stiftungs-AG oder die Stiftungs-GmbH.