Versorgungswerke: Leistungseinbußen durch Satzungsänderungen
A&W RedaktionIn den letzten Jahren sind von den Selbstverwaltungsgremien der ärztlichen Versorgungswerke Satzungsänderungen beschlossen worden, die für die betroffenen Ärzte meist spürbare, wenn auch oftmals nur zeitlich begrenzte, Leistungseinschnitte bedeuten. Aber ist das erlaubt? Und falls ja: warum eigentlich?