Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Wichtigstes Beispiel für ein solches Produkt ist die Risikolebensversicherung. Sie ist vor allem für junge Familien und (unverheiratete) Paare unabdingbar. Idealerweise sollte nicht nur der Hauptverdiener sein Leben versichern. Auch wenn der Partner stirbt, der sich überwiegend um Haushalt und Kinder kümmert, entstehen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen. Damit der nun alleinerziehende Berufstätige Job und Erziehung miteinander vereinbaren kann, braucht er Unterstützung. Und die kostet Geld. Erlebt der Kunde das Vertragsende, erlischt die Versicherung. Die Beiträge für diese Art der Lebensversicherung sind vergleichsweise günstig, allerdings bekommt man auch nichts zurück, falls man die Vertragslaufzeit überlebt. Es handelt sich also nicht um eine kapitalbildende Versicherung, sondern um eine reine Todesfallversicherung.

Auch eine Sterbegeldpolice wird nur im Todesfall ausgezahlt. Sie ist in erster Linie dazu gedacht, die mit dem Tod verbundene Kosten (Beerdigung etc. abzudecken). Solche Verträge wurden früher auch als Klein-Lebensversicherungen bezeichnet. Auch sie werden nur im Todesfall ausgezahlt.

Erlebensfallversicherung zahlt am Vertragsende

Davon zu unterscheiden ist die sogenannte Erlebensfallversicherung: Hier sichert der Kunde zwar ebenfalls seine Hinterbliebenen für den Fall seines Todes ab. Erlebt er aber das Ende der Versicherungsdauer, bekommt er von seiner Gesellschaft entweder eine einmalige Kapitalausschüttung oder eine Rente. Die wichtigsten Beispiele für solche Produkte sind die Kapitallebensversicherung, bei der der Versicherte oder eine andere von ihm benannte Person nach Vertragsablauf die Erlebensfallsumme und Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhält und private Rentenversicherungen, bei der der Versicherte oder seine Hinterbliebenen eine lebenslange Rente oder, falls vereinbart, eine Kapitalabfindung erhalten. Diese sind aufgrund der anhaltenden Zinsflaute derzeit allerdings nicht mehr so gefragt.

Welche Summen Kunden im Erlebensfall erhalten, bestimmt sich anhand von zwei Faktoren: Der erste ist der vom Bundesfinanzministerium festgelegte Garantiezins, dessen Festlegung den Empfehlungen der Finanzaufsicht BaFin und der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) folgt. Der zweite Faktor ist die sogenannte Überschussbeteiligung. Letztere bestimmt der Versicherer je nach Wirtschaftslage und Erfolg seiner Anlagestrategie jedes Jahr neu.